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Passantin bei Haltestelle grundlos in den Tod gestoßen

Eine Frau hat vor zwei Jahren an einer Bushaltestelle in Zürich eine Passantin zu Boden gestoßen. Nun kommt die Frau in eine geschlossene Klinik.

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Beim Zehntenhausplatz in Zürich-Affoltern geschah der Vorfall.
Beim Zehntenhausplatz in Zürich-Affoltern geschah der Vorfall.
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Eine heute 32-jährige Bernerin hatte am 23. Mai 2018 an der Bushaltestelle Zehntenhausplatz in Zürich-Affoltern eine Frau unvermittelt von hinten gestoßen, sodass sie kopfüber auf den Asphalt stürzte. Dabei schlug die 79-Jährige mit dem Kopf auf die Strasse und verlor die beiden oberen Schneidezähne sowie eine Zahnbrücke. Zudem erlitt sie Hämatome an Kinn und Knie.

Drei Tage nach der Attacke verstarb die Rentnerin an einem Aortariss im Spital. Dass das Opfer im Zusammenhang mit der Attacke gestorben war, konnte jedoch nicht rechtsgültig bewiesen werden. Die junge Frau machte sich nach der Tat davon.

Zeugin fotografierte Schubserin

Dass die Polizei sie doch noch verhaften konnte, war einer Zeugin zu verdanken. Diese hatte die Schubserin, die sich anfänglich in der Umgebung der Haltestelle aufhielt, mit ihrem Handy fotografiert. Ein aufmerksamer Polizist erkannte die Frau am 7. Juni 2018 wieder und nahm sie fest. Seitdem befindet sich die Beschuldigte in Haft.

Das Bezirksgericht Zürich sprach im August 2019 die junge Frau der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Es verurteilte sie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und ordnete eine stationäre Maßnahme an. Die Frau muss also zur Behandlung in eine psychiatrische Klinik. Weil es für die Entlassung aus der Klinik keinen festgelegten Termin gibt, sondern sie vom Behandlungserfolg abhängt, heißt eine solche Maßnahme auch "kleine Verwahrung".

Sie will keine Medikamente nehmen

Die Frau leidet seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie. Seit der Entlassung aus dem fürsorgerischen Freiheitsentzug im Kanton Bern 2015 lässt sie sich weder medikamentös noch therapeutisch behandeln. Sie stammt aus zerrütteten Familienverhältnissen und war eine Zeit lang obdachlos. Sie ist Mutter eines vierjährigen Kindes, das bei Pflegeeltern ist.

Die Beschuldigte machte auch am Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich deutlich, dass sie nichts von Therapie und Medikamenten hält, und wiederholte das in einer Erklärung vom 23. März 2020. Trotzdem sprach sich das Obergericht für eine stationäre Maßnahme aus, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Urteil hervorgeht. Vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung wurde sie jedoch freigesprochen, da sie im Zustand der nicht selbst verschuldeten Schuldunfähigkeit gehandelt hat.

Tasche ins Gesicht geschlagen

Laut dem psychiatrischen Gutachten ist das Rückfallrisiko groß. An jenem 23. Mai hatte sie schon am Vormittag in der Nähe des Tatorts laut herumgeschrien und einem Passanten eine Tasche ins Gesicht geschlagen. Der Mann ging dann weg, weil er fürchtete, nochmals geschlagen zu werden. In der Vergangenheit war die Frau auch in der Klinik gegen Personal und Patienten aggressiv geworden. Laut dem Psychiater war sie bereits einmal mit einem Messer bewaffnet gewesen und soll auch ihre Mutter mit einem Messer bedroht haben.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass keine milderen Mittel als die Anordnung einer stationären Maßnahme zur Verfügung stehen, um der bei der Beschuldigten bestehenden hohen Rückfallgefahr für weitere Gewalthandlungen zu begegnen. Das sah auch das Obergericht und bestätigte die Anordnung einer kleinen Verwahrung.