Österreich

Pater vor Gericht: Anwalt hofft auf Verjährung

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Sexueller Missbrauch, "Stereowatschen" und Ochsenpeitsche: Dieser Gottesmann soll als Leiter des Stifts-Internats Kremsmünster seinen Schülern die Hölle auf Erden bereitet haben. Am Montag stand Pater Alfons (79) in Steyr vor Gericht.

Sexueller Missbrauch, "Stereowatschen" und Ochsenpeitsche: Dieser Gottesmann soll als Leiter des Stifts-Internats Kremsmünster seinen Schülern die Hölle auf Erden bereitet haben. Am Montag stand Pater Alfons (79) in Steyr vor Gericht.

In den 70er-Jahren soll der inzwischen in den Laienstand versetzte Pater nicht nur Buben misshandelt und zu sexuellen Handlungen genötigt, sondern diese auch mit Waffen (bei ihm wurde eine Pistole und eine Pumpgun gefunden) bedroht haben. Im "Profil" wird er damit zitiert, dass seine sexuelle Orientierung "homoerotisch" sei, "Homosexualität würde ich es aber nicht nennen. Ich würde auch eine pädophile Neigung hier anführen".

Prozess nicht öffentlich

Zum Prozessauftakt schloss der Richter nach einer Dreiviertelstunde die Öffentlichkeit aus. Nur der Anklagevortrag und die Entgegnung des Verteidigers waren öffentlich. Laut den anwesenden Privatbeteiligten-Vertretern würden ihre - insgesamt zwölf - Mandanten ausdrücklich eine öffentliche Verhandlung begrüßen. Der Verteidiger hingegen pochte auf einen Ausschluss.

Die Staatsanwältin hielt dem heute 79-jährigen, mittlerweile laisierten Ordensmann Angriffe gegen die körperliche und sexuelle Integrität von 24 seiner ehemaligen Schüler vor. Neben sexuellen Übergriffen soll es auch Schläge, teils mit einer Ochsenpeitsche, Tritte, beidhändig ausgeführte "Stereowatschen", das Ausreißen von Haaren sowie die Drohung, er werde seinen Pumpgun holen, oder das Vogelfrei-Erklären von Schülern gegeben haben. Bei letzterem seien die Mitschüler dazu ermuntert worden, den Betreffenden zu drangsalieren ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Staatsanwältin: "Gespür, wen er sich aussuchte"

Zu den sexuellen Übergriffen sei es nicht nur im Stift, sondern auch bei diversen Auslandsreisen gekommen. "Der Angeklagte dürfte ein Gespür dafür gehabt haben, wen er sich aussuchte", so die Staatsanwältin. Viele der Opfer hätten schulische oder soziale Probleme gehabt. Der ehemalige Konviktsleiter habe sich als ihr Schutzpatron dargestellt.

"Bei vielen der von mir Vertretenen ist das Leben völlig anders verlaufen, als sie es sich vorgestellt haben", sagte ein Opfervertreter, der für neun ehemalige Schüler dem Prozess folgt. Ihr Mandant kämpfe bis heute mit Selbstmordgedanken, so eine andere Privatbeteiligten-Vertreterin. Die Geschädigten schließen sich teilweise mit Schmerzensgeldforderungen dem Verfahren an.

Verhindert Verjährung eine mögliche Bestrafung?

Der Angeklagte bat den Richter lauter zu sprechen, denn er höre schlecht. Ansonsten ließ er die Vorwürfe still über sich ergehen. "Mein Mandant wird sich weitgehend geständig zeigen und bei den Opfern entschuldigen", kündigte sein Verteidiger an. "Aber so schlimm diese Taten gewesen sein mögen, die Frage ist, ob er von einem Strafgericht noch verurteilt werden kann." In dem Prozess dürfte es daher vor allem um die Frage der Verjährung gehen. Der Verteidiger wies aber in seinen Ausführungen auch darauf hin, dass es in den Aussagen einiger Betroffener Widersprüche gebe.

Im Lauf der für vier Tage angesetzten Verhandlung sollen die Videos der Opfer-Einvernahmen vorgespielt werden, möglicherweise sagen Ex-Schüler noch einmal persönlich aus. Auch die psychiatrische Sachverständige Heidi Kastner ist geladen.

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