Steiermark

Nicht operierter Mann starb, Arzt muss 21.600 € zahlen

Ein Herzchirurg musste nach dem Tod eines nicht operierten Patienten (70) in Graz vor Gericht. Er wurde schuldig gesprochen.
01.02.2022, 17:00

Ein Herzchirurg des LKH Graz, wurde wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten zu 180 Tagessätzen à 120 Euro verurteilt, da dieser seinen Patienten trotz dringlich durchzuführender Operation am Herzen aufgrund eines beherdeten Zahns entlassen hatte.

Der Patient verstarb nur wenige Tage nach seiner Entlassung an seiner schweren Herzerkrankung. Der angeklagte Spitzenmediziner verantwortete sich für nicht schuldig und rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass seines Erachtens die Operation nicht dringend war, der Patient klinisch einen stabilen Eindruck machte und somit zunächst der Zahn zu sanieren gewesen wäre - mehr dazu hier.

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Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass die Entlassungsentscheidung falsch war und der Angeklagte verpflichtet gewesen wäre, im Zuge seiner Beurteilung, ob der Patient entlassen werden darf, das klinische Erscheinungsbild des Patienten mit aktuellen Laborparametern und Befunden zu vergleichen.

"Tod auf der Warteliste"

Dies hat der Angeklagte jedoch unterlassen und so durch die Entlassung des Patienten in fahrlässiger Weise dessen Tod herbei geführt. Der Mediziner hatte sich vor Gericht nicht schuldig verantwortet, bedauerte jedoch den Tod: "Das ist der plötzliche Tod auf der Warteliste – so leid es mir tut.“

Die Witwe des verstorbenen Patienten wurde durch die renommierte Strafverteidigerin Karin Prutsch vertreten und bekam vom Gericht einen Teilschmerzengeldbetrag in der Höhe von 1.000 Euro als Trauerschmerzengeld zugesprochen.
Eine Rechtsmittelerklärung wurde sich von der Staatsanwaltschaft Graz und vom Angeklagten vorbehalten. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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