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Patientin erhielt tödliche Medikamentendosis

Heute Redaktion
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Die Patientin bekam das Medikament statt wöchentlich täglich verabreicht. (Symbolfoto)
Die Patientin bekam das Medikament statt wöchentlich täglich verabreicht. (Symbolfoto)
Bild: iStock

Einer 75-jährigen Rheuma-Patientin wurde die falsche Dosis Medikamente verabreicht. Die Frau verstarb. Ihre Hausärztin und Pflegerin standen nun vor Gericht.

Eine 75-jährige Frau lebte in einem Pflegeheim in der Südoststeiermark. Sie litt unter Rheuma, weswegen ihr das Medikament Ebetrexat mit dem Wirkstoff Methotrexat verschrieben wurde. Doch statt einer wöchentlichen Einnahme wurden ihr die Pillen täglich verabreicht.

Kurz darauf im Sommer 2018 ist die Frau verstorben. Die Hausärztin der Verstorbenen und eine Angestellte des Pflegeheims mussten sich deshalb vor dem Bezirksgericht Feldbach verantworten. Sie wurden wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung angeklagt. Der Prozess startete bereits im April und wurde am Mittwoch fortgesetzt.

Einige Unklarheiten

Einem Bericht der "Kleinen Zeitung" zufolge bekannte sich die Hausärztin vor der Richterin schuldig. Sie erklärte, dass ihr schlichtweg nicht aufgefallen sei, dass das Medikament so rasch wieder nachbestellt wurde. Für die Medikamenteneinteilung war die Diplomkrankenpflegerin zuständig. Sie gab dem Bericht zufolge an, dass die Liste in der ersten Woche – als sie die Dosis in den Computer eingetragen hatte – noch stimmte.

Warum die Verabreichung ab der zweiten Woche dann allerdings statt wöchentlich täglich notiert wurde, könne sie sich nicht genau erklären. Ihren Aussagen zufolge stimmte der Eintrag im Computer, nicht aber beim Ausdruck.

Die Pflegerin sah keine Schuld bei sich. Sie gab an, die Medikamentenliste gemäß dem Arztbrief eingetragen zu haben. Auf die Frage, weshalb ihr nicht aufgefallen war, dass die Dosis plötzlich erhöht wurde, meinte sie: "Ich nehme Einteilungen für 28 Patienten vor, das habe ich mir nicht gemerkt."

Zu Geldstrafen verdonnert

Die Hausärztin wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 11.900 Euro verurteilt, weil sie die falsche Liste abgesegnet hatte. Die Geldstrafe der Pflegerin, die die falsche Liste verschickt hatte, beträgt 6.000 Euro. Die Frauen haben sich Bedenkzeit erbeten, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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