Österreich

Patientin starb bei Narkose: Pfleger verurteilt

Heute Redaktion
Teilen

Nach dem Tod einer Pensionistin bei einer Operation im Juni 2012 ist am Mittwoch ein Pfleger in Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Der schwer kranken Pensionistin sollte nach einer Krebserkrankung einen künstlichen Darmausgang bekommen. Vor der Operation am 4. Juni 2012 geschah bei der Narkose ein folgenschwerer Fehler. Der angeklagte Pfleger soll das arterielle Druckset nicht genau genug überprüft haben. Es befand sich noch Luft darin, die in das Gehirn der Patientin gelangte, sie starb in Folge einer Luftembolie.

Der 57-Jährige beteuert seine Unschuld. "Es war zu hundert, zu tausend Prozent luftleer", sagte er laut "Salzburger Nachrichten". Er habe die Patientin auf die Intensivstation gebracht und dort dem Personal anvertraut. Er wisse nicht, "was die dann mit dem Druckbeutel gemacht haben".
Richter Thomas Meingast sprach ein bedingtes Urteil aus, der Strafrahmen für das Delikt beträgt bis zu einem Jahr Haft. Der Pfleger ist bereits pensioniert.