Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umverteilung von Asylbewerbern in Europa steht fest. Drei Länder haben in der Flüchtlingskrise das EU-Recht gebrochen.
Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen.
Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.