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Regierung als 'Dreckskerle' beschimpft - kein Verstoß

Mit der Formulierung, dass die blau-schwarze Regierungsmannschaft aus "Dreckskerlen" bestehe, wurde nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen.

Heute Redaktion
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"Stöckl.": Schauspieler Paulus Manker setzte zur Tirade an.
"Stöckl.": Schauspieler Paulus Manker setzte zur Tirade an.
Bild: ORF

Die Medienbehörde KommAustria hat den Fall nach einer Beschwerde von der FPÖ geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass kein Verstoß vorliegt.

Konkret geht es um die Beschimpfungen des Theatermachers Paulus Maker, der im Juli in der ORF-Talksendung "Stöckl." meinte: "Und jetzt unter der Regierung ÖVP/FPÖ weiß man ja, dass das, dass das Dreckskerle sind und dass die ja auch nicht an die Regierung kommen, weil sie das Gemeinwohl verbessern wollen oder irgendwie für den Staat arbeiten. Die wollen ja nur Macht ausüben. Macht und Kontrolle und aufgrund ihrer Ämter und ihrer Funktion können sie das."

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Behörde widerspricht der FPÖ

Der ORF hatte die Formulierung genauso auch tatsächlich ausgestrahlt, was in den Reihen der Freiheitlichen Partei für Empörung sorgte. Das Objektivitätsgebot und die inhaltlichen Grundsätze des ORF-Gesetzes seien dadurch verletzt worden. So ist es aber offensichtlich nicht, zumindest sieht es die KommAustria nach ihrer umfassenden Prüfung anders. Demnach habe der ORF die umstrittene Passage zwar ausgestrahlt, die Moderatorin Barbara Stöckl habe sich aber davon distanziert und sich im Namen des Senders entschuldigt.

Zudem habe sich der Österreichische Rundfunk mit der Ausstrahlung bewusst gegen eine "Zensur" entschieden. Man wollte die Originalfassung zeigen, weil so die "Persönlichkeit von Paulus Manker aus Sicht der Redaktion authentisch dargestellt" würde.

Meinungsfreiheit geht vor

Die KommAustria erklärte in ihrem Entscheid zudem, dass die Aussagen des Theatermachers "nicht ohne einen inhaltlichen Kontext gefallen sind: Sie fielen vielmehr im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Paulus Manker mit der Kulturpolitik der Bundesregierung". Im konkreten Fall würde zudem das "Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung" schwerer wiegen als "die Interessen der Beschwerdeführer". Der ORF habe den Beitrag nach Ansicht der Behörde nicht gezeigt, um die Regierung anzugreifen, sondern um einen Beitrag zur politischen Debatte zu geben.

Innerhalb von vier Wochen kann gegen den Entscheid der KommAustria Berufung eingelegt werden.

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