Österreich

PC-Razzia in Gefängnissen: 464 Computer eingezogen

Heute Redaktion
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Schlag auf Schlag ging es gestern in 28 Justizanstalten in Österreich: 464 Computer wurden abgenommen bzw. kontrolliert. Bisher wurde ein Missbrauchsfall registriert.

Erst vor wenigen Tagen hatte "Servus TV" einen Bericht über illegale Filme von Häftlingen in den heimischen Justizanstalten gemacht. Nicht selten filmen sich die Häftling via Laptop-Kamera, stellen die Videos dann auf YouTube. Immer wieder posten Insassen Selfies auf Facebook – direkt aus dem Häfen.

Dem Justizministerium gefallen diese Aktivitäten weniger. Gestern wurden insgesamt 464 Computer (223 Laptops sowie 241 Rechner) abgenommen bzw. in den Lehrräumen kontrolliert. Allein rund 80 Geräte wurden im berüchtigten Häfen Stein (Krems) eingezogen. Laut Ministerium konnte man unter den bisher 112 kontrollierten Geräten (Stand Mittwoch 15. Mai, 20.30 Uhr) einen Missbrauchsfall aufdecken (Daten wurden über Datenträger eingespielt).

Handys bzw. illegale Smartphones in Justizanstalten sind ein anderes Kapitel und in den Gefängnissen gang und gäbe. "Unglaublich, wie kreativ dabei viele Insassen sind. Kaum nehmen wir ein Handy weg, kommt ein anderes rein", so ein Beamter.

Das sagt Ministerium

Britta Tichy-Martin vom Justizministerium erklärt: "Strafgefangenen kann auf Antrag und unter strengen Voraussetzungen ein Laptop/Notebook oder ein Computer (Tabletts sind nicht gestattet) als Vergünstigung bzw. Untersuchungshäftlingen als Annehmlichkeit genehmigt werden. In 16 der 28 Justizanstalten wurden Laptops/Notebooks als Vergünstigung/Annehmlichkeit an Insassen ausgegeben. Computer werden vor allem zu Ausbildungszwecken (Berufsausbildung, Studium, etc.) genehmigt. Computer und Zubehör (technische bzw. IT-fähige Geräte) werden nur in einem solchen Umfang bewilligt, der die Überwachung möglich macht."

Die Sprecherin weiter: "Aufgrund des technischen Fortschrittes ist es nicht möglich, technische Spezifikationen auszufolgender Geräte starr festzuschreiben, dennoch gibt es Vorgaben hinsichtlich der Hardware-Komponenten sowie eine Höchstgrenze bei den Anschaffungskosten; die Geräte können ausschließlich über Vermittlung der jeweiligen Justizanstalt angekauft werden. Es darf ausschließlich vom Anstaltsleiter genehmigte Originalsoftware zum Einsatz kommen. Die Verwendung anderer (nicht genehmigter) Software gilt als Missbrauch der Vergünstigung/Annehmlichkeit und führt zum Entzug derselben. Selbstverständlich finden (in unregelmäßigen Abständen) Kontrollen hinsichtlich widmungswidriger Nutzung (unerlaubtem Verkehr, Manipulation, etc.) statt."

J. Lielacher (Lie)