Sein ganzes Leben hat ein Rauchfangkehrer geschuftet. Mit 54 Jahren am Buckel machte dem Wiener der eigene Körper einen Strich durch die Rechnung. "Ich konnte nicht mehr und beantragte eine Invaliditätspension", erklärte der Wiener.
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Als ihm die ÖGK dann die Höhe des Rehageldes mitteilte, wurde dem Rauchfangkehrer fast schwarz vor Augen. Nur die Hälfte seines aktuellen Krankengeldes wurde ihm bei der Berechnung zugestanden, obwohl es eigentlich etwa die gleiche Höhe haben sollte. "Der Betrag war viel zu gering", wusste er sofort – doch die ÖGK wimmelte seine wiederholten Anfragen zur fehlenden Kohle wochenlang ab.
Da fackelte der Mann nicht lange und ging zur Arbeiterkammer, die in der Sache gehörig Staub aufwirbelte und bei einer Überprüfung auf einen schweren Fehler kam. "Die ÖGK hatte zwar das richtige Monat für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage des Rehageldes herangezogen. Da das Arbeitsverhältnis des Herrn jedoch Mitte des Monats endete, zog die ÖGK jedoch nur das Gehalt heran, welches ihm bis zum Tag des Austritts zustand", erklärte ein AK-Experte den komplizierten Fall.
Richtigerweise ist jedoch das für einen bestimmten Monat erzielte Entgelt und nicht das in diesem Monat erzielte Entgelt maßgeblich. So wurde aus dem Pechvogel doch noch ein Glückspilz. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer wurde die Bemessungsgrundlage berichtigt und so das Rehageld des Betroffenen neu bemessen. Jetzt darf sich der Rauchfangkehrer auf eine fette Nachzahlung in der Höhe von 19.000 Euro freuen.