Mit einem einstimmigen Schuldspruch wegen versuchter schwerer Nötigung und wegen Körperverletzung hat am Donnerstagabend in Korneuburg ein Geschworenenprozess gegen einen 63-jährigen Pensionisten aus Hainburg (Bezirk Bruck a.d. Leitha) geendet. Die Anklage hatte auf Mordversuch gelautet.
Dem Pensionisten war zur Last gelegt, im Dezember vergangenen Jahres seine ehemalige, mit einem Antennenkabel gedrosselt zu haben.
Der Anklage zufolge hatte die Frau zwei Tage vor der Tat "Schluss" gemacht. Sie sei nach E-Mails des 63-Jährigen am 15. Dezember noch einmal nach Hainburg und zu ihm in die Wohnung gekommen. Im Schlafzimmer habe der vom Staatsanwalt als "irrsinnig eifersüchtig" bezeichnete Angeklagte der damals noch 42-Jährigen von hinten ein Antennenkabel um den Hals gelegt und zugezogen. Das Leben gerettet habe dem Opfer nur, dass es vorgegeben habe, die Beziehung doch wieder aufzunehmen. Nachdem die Slowakin um ein Glas Wasser gebeten hatte, sei ihr die Flucht gelungen.
Der Angeklagte wollte nur, dass die Frau zu ihm zurückkomme, hielt der Verteidiger fest. Er habe die Slowakin "nicht umbringen" und auch nie verletzen wollen, beteuerte der Beschuldigte. Vielmehr habe er sie, die er im Frühjahr 2011 via Internet kennengelernt hatte, "über alles geliebt". Mit dem Kabel um den Hals habe er die Frau einschüchtern wollen und auch nicht fest zugedrückt.
Opfer in medizinischer Behandlung
Die Slowakin wurde in Abwesenheit des Angeklagten vor Gericht befragt. Die Slowakin machte ihre von einer Dolmetscherin übersetzte Aussage teilweise unter Tränen. Sie sei am 15. Dezember noch einmal zu ihrem Ex-Freund in die Wohnung gekommen, weil dieser geschrieben habe, dass er bettlägerig sei und er ihr leidgetan habe.
Zur Tat hielt die Frau fest, dass sie die Faust des Mannes am und "etwas" um den Hals gespürt habe. Dass es ein Kabel war, habe sie zunächst nicht gewusst. Jedenfalls habe sie nicht atmen können. Sie leide seit der Tat unter Schlafstörungen und werde medikamentös behandelt.
Erklärung: "Blödsinn" gemacht
Der Staatsanwalt hatte im Sinne der Anklage plädiert. Er verwies u.a. darauf, dass der 63-Jährige die "Schlinge um den Hals zugegeben" habe. Dazu sei die Schilderung der Zeugin bzw. des Opfers realitätsnäher als jene des Beschuldigten gewesen. Eifersucht und verschmähte Liebe seien ein klassisches Motiv.
Der Angeklagte habe einen "Blödsinn" gemacht, entgegnete die Verteidigung. Es habe sich um "klassische Nötigung" gehandelt. Der Beschuldigte nahm an, der Staatsanwalt erbat jedoch Bedenkzeit. Die Geschworenen verneinten die Hauptfrage nach Mordversuch einstimmig.