Österreich

Pensionistin in Jauchegrube ertrunken - Urteil gefallen

Heute Redaktion
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Bild: Matthias Lauber

Furchtbares Todesdrama in Frankenburg (Bez. Vöcklabruck): Dort stürzte eine Pensionistin (80) beim Hollerpflücken in eine alte Jaucherube - und ertrank. Dienstag stand nun der Landwirt in Wels vor Gericht - wegen grob fahrlässiger Tötung! Ihm drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Verurteilt wurde er zu fünf Monaten bedingt.

Furchtbares Todesdrama in Frankenburg (Bez. Vöcklabruck): Dort stürzte eine Pensionistin (80) beim Hollerpflücken in eine alte Jaucherube – und ertrank. Dienstag stand nun der Landwirt in Wels vor Gericht – wegen grob fahrlässiger Tötung! Ihm drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Verurteilt wurde er zu fünf Monaten bedingt.
Es muss ein schrecklicher Tod gewesen sein. Eine 80-jährige Pensionistin stürzte beim Hollerpflücken in die Jauchegrube eines seit Jahren nicht mehr bewirtschafteten Bauernhofs. Diese war nur mit Eternitplatten abgedeckt gewesen. Als die Frau draufstieg, dürften die Platten gebrochen sein.

Die 80-Jährige hatte zuvor, vorm Wegfahren von daheim, noch einen Zettel am Küchentisch gelegt, dass sie Hollerpflücken will. Und auch draufgeschrieben, wo. Als sie abends immer noch nicht daheim war, alarmierte die Familie die Polizei. Die fand schließlich das Fahrrad der Pensionistin nahe einer Kapelle. Und wenig später auch die Leiche der Frau in der Grube.

Am Dienstag stand nun der Landwirt in Wels vor Gericht. Ihm wurde grob fahrlässige Tötung (Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft) vorgeworfen. Weil er womöglich die Jauchegrube nicht ausreichend gesichert hatte.

Am späten Nachmittag kam das Urteil: fünf Monate bedingt (nicht rechtskräftig).