Österreich

Pensionistin um 3.500 € betrogen, Bank klagt Geld ein

Pensionistin Gertrude F. soll eine Zahlung über 3.500 Euro per Visa-Karte genehmigt haben – was sie bestreitet. Die Bank klagte die Summe nun ein. 

Christine Ziechert
Gertrude F. (hier mit ihrem Anwalt Lukas Putz) soll die Zahlung per Fingerabdruck genehmigt haben.
Gertrude F. (hier mit ihrem Anwalt Lukas Putz) soll die Zahlung per Fingerabdruck genehmigt haben.
ORF

Um Abrechnungen aller Art – finanzielle wie zwischenmenschliche – geht es heute, Donnerstag, in der ORF-Sendung "Am Schauplatz Gericht" (ORF 2, 21.05 Uhr), in der die Redakteure Ludwig Gantner und Maria Zweckmayr aktuelle Gerichtsfälle präsentieren – wie jener von Gertrude F.

Die Steirerin aus Birkfeld (Stmk.) ist krankheitsbedingt in Pension, erhält monatlich nur einen kleinen Betrag. Vor über zwei Jahren entdeckte die Endfünfzigerin im Internet, dass jemand 3.500 Euro von ihrer Visa-Kreditkarte abbuchen wollte. Sofort schrillten die Alarmglocken bei Gertrude F.: "Sie ist sofort um 8 Uhr in der Früh zu ihrer lokalen Raiffeisen-Filiale gegangen und hat gefragt: 'Was ist da los?'", berichtet Redakteur Ludwig Gantner im "Heute"-Gespräch. 

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    Erste Zahlung an Betrugsfirma wurde zurückgehalten

    Die Bank überprüfte die Buchung – die Zahlung sollte an eine dubiose Krypto-Firma nach Budapest gehen: "Da das Unternehmen bereits auf der 'roten' Liste stand, wurde die Zahlung zurückgehalten", so Gantner. Zudem forderte Gertrude F. vom Bank-Mitarbeiter die Sperre ihrer Kreditkarte.

    Doch es blieb nicht bei diesem einen Betrugsversuch der Krypto-Firma: Der Pensionistin wurden 3.500 Euro für eine Buchung, die nach Tallinn (Estland) ging, abgezogen. Die Begründung der Bank (nicht die Filiale selbst, sondern die Raiffeisen Bank International in Wien, Anm.): Gertrude F. hätte die Zahlung per Fingerabdruck und PIN-Eingabe genehmigt.

    "Gertrude F. hat sich nach eigenen Angaben per Fingerabdruck nur online in das System eingeloggt. Sie hat aber weder einen PIN eingegeben, noch eine Zahlung genehmigt" - ORF-Redakteur Ludwig Gantner

    "Gertrude F. hat sich nach eigenen Angaben per Fingerabdruck nur online in das System eingeloggt. Sie hat aber weder einen PIN eingegeben, noch eine Zahlung genehmigt", meint Gantner. Trotzdem besteht die Bank nun auf das Geld und klagte die Pensionistin auf Leistungserbringung: "Mittlerweile sind es über 5.000 Euro, da Spesen und zahlreiche Gebühren dazu gekommen sind. Hinzu kommt das Gutachten eines Experten für Sicherheitssysteme bei Banken, das allein schon 9.500 Euro ausmacht", so Gantner.

    Zwei Jahre lang zog sich die Causa vor Gericht, nun wurde die Verhandlung am Bezirksgericht Weiz geschlossen. Das Urteil ergeht schriftlich. "Gertrude F. war immer korrekt und vorsichtig, hat alles richtig gemacht. Trotzdem will die Bank das Geld – auch, wenn es sich hier ganz offensichtlich um Betrug handelt", meint Gantner.