Österreich

Penthouse-Pensionistin stach zwei Mal auf Ehemann ein

Eine Wienerin stand am Mittwoch wegen Mordversuchs an ihrem Ehemann vor Gericht. Sie soll ihn mit einem Messer niedergestochen und bedroht haben.

Christian Tomsits
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Die Angeklagte (73) vor Gericht, Anwalt Vogler (r.)
Die Angeklagte (73) vor Gericht, Anwalt Vogler (r.)
Sabine Hertel

Bis der Tod uns scheidet – das fasste eine 73-jährige heuer am 21. Jänner wohl als Aufforderung auf. Nach über fünf Jahrzehnten zermürbenden Zusammenlebens mit ihrem elf Jahre älteren Mann soll die Wienerin Elisabeth S. laut Anklage versucht haben, ihren Partner zu ermorden. Während eines Streits um das nicht vorbereitete Frühstück schnappte sie sich ein dreißig Zentimeter langes Küchenmesser und rammte es ihrem 84-jährigen Gatten zuerst in den Rücken, dann in den Bauch.

Tatort war teure Penthouse-Wohnung

Zudem soll sie den blutenden Ehemann noch mit dem Umbringen bedroht haben, sollte er Rettung oder Polizei alarmieren. Der tat es trotzdem – und überlebte die blutige Attacke, obwohl er eine offene Bauchdecke hatte und operiert werden musste. Vor Gericht hob die Eigentümerin einer hellen Hochhauswohnung im 27. Stock die dunkle Seite ihrer unglücklichen Ehe heraus. "Mein Mann verweigerte mir den Zugang zu meinem Vermögen und sperrte mein Bier in den Safe. Außerdem konnte ich seine wiederholten Schläge und Watschen nicht mehr ausgehalten."

Opfer bestritt Vorwürfe

Das betagte Opfer bestritt im Zeugenstand häufige häusliche Gewalt – gab aber zu: "Vor 20 Jahren habe ich ihr einmal einen Kübel Wasser über den Kopf geschüttet." Töten wollte die Angeklagte ihren Mann vor fünf Monaten sicherlich nicht, versicherte sie am Mittwoch unter Tränen. Dasselbe versicherten ihre Verteidiger Nikolaus Vogler und Zaid Rauf und verwiesen außerdem auf die Vorgeschichte. Trotzdem zeigte die Penthouse-Pensionistin am Wiener Landesgericht Reue für ihre beinahe tödliche Tat: "Ich war ganz entsetzt, was ich gemacht habe." 

Anwalt Nikolaus Vogler erreichte ein sehr mildes Urteil.
Anwalt Nikolaus Vogler erreichte ein sehr mildes Urteil.
Sabine Hertel

Das Urteil: Nur 7 Monate Gefängnis

Nach der ausführlichen Einvernahme des Opfers und des Sohnes des Ehepaars und zwei vorgetragenen ärztlichen Gutachten zogen sich die Geschworenen am Nachmittag zur Beratung zurück. Erst in den späten Abendstunden einigten sie sich mit 6:2 Stimmen auf ein sehr mildes Urteil: kein Mordversuch, nur 3 Jahre Haft (davon zwei Jahre bedingt) für eine absichtliche schwere Körperverletzung, sowie einen Freispruch vom Vorwurf der schweren Nötigung. Somit muss die Verurteilte insgesamt nur 7 Monate hinter Gitter, denn 5 Monate U-Haft werden ihr angerechnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.