Österreich

Pfarrgemeinderat quälte Tochter 10 Jahre lang

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Die mittlerweile 19 Jahre alte Frau hat ein Martyrium hinter sich. Zehn Jahre soll sie von ihrem Vater regelmäßig geschlagen, gedemütigt und terrorisiert worden sein. Nun wurde der Mann zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die mittlerweile 19 Jahre alte Frau hat ein Martyrium hinter sich. Zehn Jahre soll sie von ihrem Vater regelmäßig geschlagen, gedemütigt und terrorisiert worden sein. Auch nach ihrem Auszug soll der Angeklagte keine Ruhe gegeben haben und sie weiter verfolgt haben. Nun wurde der Mann zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 56-jährige Familienvater wurde am Dienstag wegen Quälens einer unmündigen bzw. wehrlosen Person zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt. An der Richtigkeit der belastenden Angaben der Tochter bestünde "kein Zweifel", sagte Richterin Gerda Krausam im Straflandesgericht. Erschwerend wertete Krausam bei der Strafbemessung den "überaus langen Deliktszeitraum. Es ist unglaublich, was hier für eine Gewalt angewendet wurde."
Nach Angaben der im Februar 1993 Geborenen bekam sie häusliche Gewalt zum ersten Mal im Alter von sieben Jahren mit, als der Mutter ein Messer mit der Spitze nach unten auf den Parkettboden fiel. Der Vater soll seine Frau daraufhin an der Gurgel gepackt und gewürgt haben, bis sie rot wurde und keine Luft mehr bekam. Alsbald sollen sich die Aggressionen des Technikers primär gegen seine Tochter gerichtet haben.
Vater verhängte unfassbare Strafen

Wenn sie kein "Sehr Gut" von der Schule heimbrachte, setzte es laut Anklage Strafaktionen. Fußtritte, verbale Demütigungen und bis zu dreiviertelstündiges Knien standen auf der Tagesordnung. Der Vater zwang seine Tochter sogar, auf der Donauinsel nackt auf ihrem Pferd zu reiten. Vor Gericht sagte er, sie habe das freiwillig gemacht.
Mehrfach versuchte die Kleine, sich dem Elternhaus zu entziehen. Das Jugendamt und Sozialarbeiter schalteten sich ein, das Mädchen wohnte für die Dauer von vier Monaten bei den Großeltern. Nach Ansicht der Behörden war danach die Situation zu Hause "bereinigt", so dass die Tochter wieder zu den Eltern zurückgeschickt wurde. Der Vater setzte nach Darstellung der Tochter dort sein unerträgliches, von Gewalt geprägtes Verhalten ungerührt fort. Mit 17 zog sie endgültig aus.
Tochter wehrte sich mit "Einstweiliger Verfügung" gegen Vater

Seit Februar 2010 will sie explizit keinen Kontakt mehr zu den Eltern, was sie mit Einstweiligen Verfügungen erzwingen muss: Der 56-Jährige soll ihr nachstellen und den Studienort der mittlerweile 19-Jährigen herausbekommen haben, so dass inzwischen auch Anzeigen wegen Stalkings anhängig sind.
Der Familienvater, der bis zum Schluss der Verhandlung seine Schuldlosigkeit beteuert hatte ("Der da oben weiß, was war und wie's war"), erbat Bedenkzeit. Er habe seiner Tochter niemals etwas angetan, versicherte der 56-Jährige. "Hören Sie, ein Kind geht mit 17 nicht einfach ohne Grund", warf Richterin Gerda Krausam ein. "Ich bin zutiefst verletzt über diese Entscheidung", erwiderte der Vater.
Weiteres Verfahren gegen Mutter
Das Verfahren gegen die mitangeklagte Ehefrau, die der physisch und psychisch misshandelten Tochter laut Anklage nicht geholfen haben soll, wurde aus formalen Gründen ausgeschieden und wird separat weiter verhandelt. Die 58 Jahre alte Frau - eine ausgebildete Kindergärtnerin - soll das Haus verlassen haben, in den Keller gegangen sein oder sich Kopfhörer aufgesetzt haben, um das Weinen der Kleinen nicht zu hören, wenn ihr Mann auf das Kind losging.