Österreich

Pflegegeld: Lassen Sie sich beraten!

Heute Redaktion
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Markus Wieser von der Arbeiterkammer NÖ
Markus Wieser von der Arbeiterkammer NÖ
Bild: AK NÖ

Horst S. hat Post von der PVA bekommen. Im Bescheid steht, dass das Pflegegeld für seine stark pflegebedürftige Frau von Stufe 6 auf Stufe 4 fast halbiert werden soll. „Was kann ich nur tun?", fragt er.

Das Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, dass binnen einer Frist von drei Monaten Klage gegen den Bescheid eingereicht werden kann. „Am besten wenden Sie sich schnellstmöglich an die AK Niederösterreich", raten die Sozialrechtsexperten. Dort wird der Bescheid geprüft, notfalls auch der Weg vor Gericht beschritten. Dann überprüft ein unabhängiger gerichtlicher Sachverständiger den Fall erneut.

„Als Service vor allem für unsere ehemaligen langjährigen Mitglieder berät die AK seit heuer verstärkt rund um das Thema Pflegegeld", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Telefonische Beratung unter 057171-22000, persönliche Beratung in allen Bezirks- und Servicestellen.