Oberösterreich

Pfleger verweigerte Corona-Tests, wurde gekündigt

Der Oberste Gerichtshof bestätigte in letzter Instanz, dass die Kündigung eines Pflegers in OÖ rechtskonform war. Er verweigerte regelmäßige Tests.

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Der OGH gab dem Pflegeheim recht. Dass es einen seiner Pfleger kündigte, war rechtskonform. (Symbolbild).
Der OGH gab dem Pflegeheim recht. Dass es einen seiner Pfleger kündigte, war rechtskonform. (Symbolbild).
Getty Images

Wie der Standard berichtet, hatte ein Altenpflegeheim in Oberösterreich im November 2020 einen seiner Pfleger gekündigt. Der Mann hatte es abgelehnt, sich einmal wöchentlich auf Covid testen zu lassen.

Er klagte und beantragte, die Kündigung als unwirksam erklären zu lassen, da sie aufgrund eines "verpönten Motivs" ausgesprochen worden sei. Das Erstgericht und auch das Oberlandesgericht Linz gaben dem Pflegeheim recht. Nun bestätigte auch der Oberste Gerichtshof (OGH) diese Entscheidung. Die Kündigung war demnach rechtskonform.

Pfleger konnte Arbeit nicht mehr nachgehen

Die damalige Verordnung des Gesundheitsministeriums schrieb vor, dass Mitarbeiter von Pflegeheimen durchgehend eine Maske tragen und einmal pro Woche einen Antigen-Test machen müssen, um arbeiten zu dürfen. Da der betroffene Krankenpfleger zwar Maske trug, aber die Tests verweigerte, konnte er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen.

In seiner Klage berief sich der Pfleger auf den "Schutz von Grund- und Freiheitsrechten". Die Gerichte entschieden aber zugunsten der Testpflicht. Es gehe um den Schutz der Mitarbeiter und der Heimbewohner.

In den Alters- und Pflegeheimen gilt mittlerweile die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Einzelne Einrichtungen können aber auch strengere Regeln vereinbaren.

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