Österreich

Pflegerin (27) soll Patientin (94) Geld gestohlen haben

Eine 27-Jährige soll ihrer Patientin (94) im Bezirk St. Pölten-Land die Bankomatkarte entwendet haben, musste deshalb vor Gericht.

Heute Redaktion
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Das Opfer kam mit dem Rollator zum Prozess.
Das Opfer kam mit dem Rollator zum Prozess.
Bild: iStock, heute.at

Schwieriger Fall am St. Pöltner Landesgericht: Eine Hauskrankenpflegerin (27) ist angeklagt, einer 94-Jährigen die Bankomatkarte entwendet und 800 Euro gestohlen zu haben. Das Komplizierte an der Sache: Die junge Österreicherin hat überhaupt kein offensichtliches Motiv, war finanziell nicht in Nöten und plädiert auf "unschuldig". Das vermeintliche Opfer zeigt indes Anzeichen einer beginnenden Demenz, beide sprechen außerdem von einem bis dahin sehr guten Verhältnis zueinander.

Im Oktober war die Bankomatkarte der 94-Jährigen verschwunden, die Helferin kam vorbei um sie zu suchen und fand die Karte schließlich im Haus wieder. Die 94-Jährige erzählte ihrem Sohn (57) davon, dem kam das merkwürdig vor, er kontrollierte die Geldflüsse und stellte eine unregelmäßige Behebung in der Höhe von 800 Euro wenige Tage zuvor fest. Die Bilder der Überwachungskamera des Bankomaten zeigen die 27-Jährige beim Beheben.

Nie Code hergegeben

Während die 94-Jährige, die vor Gericht sichtlich mit der Situation überfordert war, angab, sie habe niemals ihre Bankomatkarte, geschweige denn den Code, einer Pflegerin gegeben, sagte die 27-Jährige, dass die Seniorin ihr Karte und Code gegeben und sie um die besagte Behebung gebeten habe. Das sei zudem Gange und Gebe gewesen, vor allem bei den gemeinsamen Einkäufen jeden Freitag, wovon wiederum die Seniorin nichts wissen wollte.

Die junge Pflegerin beteuerte vor Gericht: "Ich würde so etwas nie machen, mein Job war meine Berufung." Ihrer ehemaligen Patientin half sie trotz der Anklage auch im Gerichtsaal so gut sie konnte, etwa beim Hinsetzen oder beim Suchen nach der Brille. Ihren Job hat sie wegen des Vorfalls schon verloren, auch ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Rettungssanitäterin darf sie deshalb bis auf weiteres nicht mehr nachkommen.

Das Verfahren wurde schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt. Weitere Zeugen und die Aufzeichnungen der Hilfsorganisation sollen Aufschlüsse bringen. Die Anwältin der Angeklagten, Iris Augendoppler, beantragte außerdem, dass die Fotoaufzeichnungen sämtlicher Bankomatbehebungen der vergangenen Monate ausgewertet werden, um herauszufinden, ob das Opfer tatsächlich wie behauptet nie eine Helferin mit ihrer Karte abheben ließ.