Schwere Vorwürfe gegen eine 59-jährige Pflegerin aus der Slowakei: Die Frau soll sich das Vertrauen eines 75-jährigen oberösterreichischen Unternehmers erschlichen haben, dieser setzte sie schließlich als Universalerbin ein. Nach dem Tod des Mannes im Vorjahr klagten nun dessen Tochter und Sohn, mittlerweile ermitteln die Staatsanwaltschaft Steyr und das Landeskriminalamt wegen des Verdachts des schweren Betruges, betrügerischer Krida und weiterer Delikte, berichten die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN).
"Sie hat unseren Vater isoliert, entfremdet und über Jahre einen Keil in die Familie getrieben", wirft der Sohn laut "OÖN" der Slowakin vor. Demnach soll die 24-Stunden-Betreuerin mit einer Mischung aus Manipulation und Lügen den wohlhabenden, aber kranken Pensionisten dazu gebracht haben, sie in seinem neuen Testament als Universalerbin einzusetzen.
Die Verdächtige pflegte ab 2015 erst die krebskranke Frau des Unternehmers. Als diese starb, kümmerte sie sich um den Witwer. Laut einer Sachverhaltsdarstellung soll der Mann damals "psychisch sehr belastet" gewesen sein, da auch sein schwer an Demenz erkrankter Vater noch bei ihm im Haus lebte.
Der Demenzkranke starb im September 2016, drei Tage vor dessen Tod errichtete der Unternehmer ein Testament zugunsten der Slowakin. Dieses ersetzte ein Testament aus dem Jahr 2008, in dem die beiden Kinder als Erben eingesetzt waren. Und nicht nur das: Der Vater soll zudem einen Übergabevertrag unterschrieben haben, bei dem das stattliche Anwesen im Bezirk Linz-Land an die 59-Jährige ging, so die "OÖN". Auch das Privatvermögen des Verstorbenen – rund 440.000 Euro – ist weg.
Dazu kommt, dass die Slowakin beim Unternehmen des 75-Jährigen mitgemischt haben soll: So hätte sie als "Buchhalterin" und "Sekretärin" noch zu Lebzeiten des Mannes die "gänzliche Kontrolle" über die Firma erlangt. In ihrer neuen Funktion als "Chefin" soll die Frau mit falschen Vorwürfen treue Mitarbeiter vergrault bzw. entlassen haben, ihre Söhne wurden stattdessen in den Betrieb aufgenommen. Die finanziell gut dastehende Firma war zum Schluss mit 300.000 Euro überschuldet und insolvent.
Laut Rechtsanwalt Markus Kaltseis, der die Kinder des Verstorbenen vertritt, unterliegen Menschen, die etwa als Pflegende in der Personenbetreuung arbeiten, einem "uneingeschränkten Annahmeverbot von Vermögen" – damit wäre die Erbschaft rechtswidrig. Dass müsse auch für Pflegende gelten, die wie hier ihr Gewerbe "ruhend gemeldet" haben. Der Sohn will die Causa nun bis zum Obersten Gerichtshof austragen.