„Man fühlt sich im Stich gelassen“, so die diplomierte Krankenpflegerin Birgit E. Wegen ihres Jobwechsels von Wien nach NÖ wird ihr der 500-Euro-Coronabonus für besondere Leistungen in Spitälern verwehrt – wie auch der „ORF Bürgeranwalt“ berichtet.
Die Mutter einer Tochter arbeitet seit fast 20 Jahren als Krankenschwester. Vor einem Jahr war sie aus privaten Gründen – mit einem Monat Unterbrechung – vom AKH ins Hollabrunner Spital gewechselt, nach Jahren auf der Intensivstation in der Pandemie.
Ihr Pech: Der Wiener Arbeitgeber zahlte nur an jene 500 Euro Coronabonus aus, die an einem bestimmten Stichtag beschäftigt waren: „Da das Dienstverhältnis (...) am 30. September 2021 endete, besteht bzw. bestand kein Rechtsanspruch für die Auszahlung“, heißt es seitens des Wiener Gesundheitsverbundes.
Aber auch die nö. Landesgesundheitsagentur will nicht zahlen, da die 39-Jährige „keine sechs Monate beschäftigt war, wurden die Voraussetzungen (...) nicht erfüllt“.
Volksanwalt Bernhard Achitz sieht das AKH in der Pflicht: „Ich erwarte mir, dass der Bonus gezahlt wird.“ Der Stichtag sei "völlig willkürlich und sachlich nicht gerechtfertigt. Und ich verstehe nicht, warum die AKH-Regelung so streng ausfällt, denn die Kosten hätte ohnehin der Bund übernommen“.