Wirtschaft

Piefke blitzen mit "Griaß di" endgültig ab

Heute Redaktion
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Die Aufhebung des Markenschutzes für die von einer deutschen Firma patentierte, Tiroler Grußformel "Griaß di", der im Jahr 2012 für Wirbel gesorgt hatte, wurde nun in zweiter Instanz bestätigt.

Die Aufhebung des Markenschutzes für die von einer deutschen Firma patentierte, Tiroler Grußformel "Griaß di", der im Jahr 2012 für Wirbel gesorgt hatte, wurde nun in zweiter Instanz bestätigt.

Die Tiroler Wirtschaftskammer hatte wegen eines Rechtsstreits zwischen einer deutschen Firma und einem Tiroler die Löschung der Marke beantragt und vom europäischen Harmonisierungsamt im spanischen Alicante Weil die Gegenseite die zweimonatige Einspruchsfrist nicht genutzt hatte, ist das Urteil jetzt rechtsgültig.

Das bedeutet: Die Marke dürfe nun gewerblich von jedem wieder frei verwendet werden, erklärte der Abteilungsleiter für Innovation und Technologie in der Wirtschaftskammer, Gernot Bock. Es sei erkannt worden, dass "Griaß di" keine Kennzeichenwirkung habe. Es stelle einen Gruß und keine Marke dar. Eine Marke sei ein Kennzeichen für ein Produkt oder eine Dienstleistung und müsse so wahrgenommen werden.

Hintergrund: Der Tiroler Philip Reindl hatte die Grußformel auf T-Shirts drucken und "Griaß di"-Leiberl im Internet auf einer Online-Plattform vertrieben. Allerdings ließ eine deutsche Firma bereits im Jahr 2011 die zwei Wörter patentieren und Der "Erfinder" des "Griaß di"-T-Shirts kündigte darauf an, sich gegen das Verwendungsverbot der Grußformel zu wehren.