Mit ihrer Rücksichtslosigkeit riskieren Pistenrowdys das Leben anderer - und eine Haftstrafe! Am Hochficht hat jetzt ein Skifahrer einen Pensionisten bei voller Fahrt gerammt, schwer verletzt. Mit dem Versprechen, Unterstützung zu holen, fuhr der Rowdy talwärts. Tatsächlich aber blieb das arg blutende Opfer hilflos zurück!
Fälle wie dieser spielen sich in dieser Wintersaison zuhauf ab - leider: Der Pensionist aus Haibach ob der Donau war das letzte Mal die Standardabfahrt hinuntergewedelt, als ihn plötzlich ein von links kommender Pistenrowdy rammte: Franz H. (74) schlug sich dabei zwei Zähne aus und erlitt eine stark blutende Kopfwunde. Der Rowdy versprach noch, Hilfe zu holen - unternahm aber nichts. Jetzt sucht die Polizei Ulrichsberg (Tel.: 059133/4261) Zeugen des Unfalls von Dienstagnachmittag, 15.45 Uhr.
Über die strafrechtlichen Folgen dürften sich fahrerflüchtige Pistenrowdys nicht wirklich bewusst sein: Neben dem Delikt der Körperverletzung (Paragraph 83 Strafgesetzbuch, bis zu einem Jahr Haft) drohen auch noch Strafverfolgungen nach Paragraph 94 (Imstichlassen eines Verletzten) mit einem Strafrahmen von einem bis drei Jahren Haft - etwa wenn das zurückgelassene Opfer stirbt.
Auch einfaches Wegschauen kann Folgen haben: Unterlassung der Hilfeleistung (Paragraph 95) wird mit bis zu sechs Monaten Haft geahndet!