Österreich

Pitbull griff Baby an: Bedingte Haft für Mutter

Heute Redaktion
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Eine 34-jährige Mutter ist am Montag im Wiener Straflandesgericht zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil ihr Pitbull im August 2013 den elf Monate alten Buben verletzt hatte. Laut Gericht hat die Mutter die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht vernachlässigt und somit eine fahrlässige Körperverletzung in Kauf genommen.

Der Vorfall ereignete sich am 19. August 2013 nach 20.00 Uhr in der Wohnung der Frau. Wie diese Richterin Minou Aigner erzählte, saß das Baby auf der Couch vor dem Fernseher, als sie aus dem Wohnzimmer ging, um im Vorzimmer den Hund zu füttern. Danach sei sie sich kurz umziehen gegangen: "Im nächsten Moment habe ich nur mehr gehört, wie der Bub schreit."

Hund stieß kleinen Buben zur Seite

Das Kleinkind war ins Vorzimmer gekrabbelt und dürfte dem Futternapf zu nahe gekommen sein, worauf der Pitbull heftig reagierte. "Meiner Ansicht nach hat der Hund ihn von dem Napf weggestoßen mit der Nase und ist mit einem Zahn hängen geblieben", sagte die Angeklagte. Das bestätigte Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten als denkbaren Hergang.

Anhand der Verletzungen sei klar, dass der Hund nicht - wie ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angenommen - zugebissen habe. Es sei "nicht auszuschließen, dass der Hund das Kind ähnlich wie ein Elefant mit einem Stoßzahn weggestoßen hat", so Reiter.

Der Bub erlitt eine Platzwunde unter dem linken Auge und einen Nasenbeinbruch. Als er hinfiel, schlug sich der Kleine auch noch einen Zahn aus und fügte sich infolge der Fußbodenfliesen Schnittverletzungen am Kinn zu. Die Frau hat das neun Jahre alte Tier mittlerweile einschläfern lassen.

"Sohn normalerweise vor dem Fernseher gepickt"

Die Mutter fühlte sich daran nicht schuldig. "Mein Hund war in keiner Weise je aggressiv", insistierte sie. Sie verstehe nicht, weshalb ihr Sohn seinen Platz vor dem Fernseher verlassen habe: "Normalerweise ist er fest gefesselt vor dem Fernseher gepickt, wenn Werbung gelaufen ist." Sie könne nichts dafür, "dass er zum ersten Mal in die dunkelschwarze Nacht gekrabbelt ist" (im Vorzimmer brannte kein Licht, Anm.).