Österreich

Platzverbot beim Grazer Akademikerball

Heute Redaktion
14.09.2021, 14:45

Die Grazer Burschenschaften laden am Samstag zum Akademikerball in den Grazer Congress. Bis zu 500 Aktivisten der "Offensive gegen Rechts" rufen zur Gegendemonstration auf. Die steirische Polizei hat ein umfassendes Platzverbot ausgerufen, um eine Eskalation zu vermeiden. Die Ereignisse in Graz gelten als Test für den Wiener Akademikerball am 30. Jänner, wo es 2014 zu massiven Ausschreitungen gekommen war.

Die Grazer Burschenschaften laden am Samstag zum Akademikerball in den Grazer Congress. Bis zu 500 Aktivisten der "Offensive gegen Rechts" rufen zur Gegendemonstration auf. Die steirische Polizei hat ein umfassendes Platzverbot ausgerufen, um eine Eskalation zu vermeiden. Die Ereignisse in Graz gelten als Test für den Wiener Akademikerball am 30. Jänner, wo es 2014 zu massiven Ausschreitungen gekommen war.

Zum 63. Mal wird der Grazer Akademikerball veranstaltet. Ab 20 Uhr tanzen am Samstag im Congress Burschenschafter und Corps-Studenten Walzer, "traditionsreich und überparteilich", wie die Veranstalter betonen.

Zum ersten Mal wird es in Graz eine große Gegen-Demonstration geben. Die Plattform "Offensive gegen Rechts Steiermark" – ein Zusammenschluss der Jugend- und Studentenorganisationen von SPÖ, Grünen, KPÖ und anderen Vereinen – will unter dem Motto "Fasching statt Faschismus" rund 500 Demonstranten um 17 Uhr auf den Südtiroler Platz bringen.

Sponsoren wurden "abgeworben"

Im Vorfeld wurden Sponsoren des Balls von der Offensive per Mail angeschrieben, um "aufzuklären". Sechs Sponsoren ließen daraufhin zumindest ihr Logo vom Ball-Plakat entfernen.

Seitens der Veranstalter weist man wie auch die letzten Jahre schon in Wien sämtliche (rechtsradikalen) Vorwürfe zurück. "Es ist äußerst fragwürdig, den Ball plötzlich so zu inkriminieren", sagt Ballorganisator Herwig Kahler, Mitglied der Corps Vandalia der "Kleinen Zeitung".

Platzverbot erlassen

Die Ballorganisatoren haben wegen dem "Angriff" auf die Sponsoren sogar eine Strafanzeige wegen Nötigung vorbereitet. Kahler: "Aufgrund dieser Aktion haben wir zwar zwei neue Partner dazugewonnen, aber wir wollen einfach in Ruhe feiern und vertrauen der Polizei, dass das möglich sein wird."

Die angesprochene Polizei hat am Freitag ein umfassendes Platzverbot für den Ball erlassen. Auch wenn es bei den Wiener Demos immer eskaliert, hofft man in Graz auf weniger Aufwand und Mühe. Der Grazer Ball gilt als Test für den nächsten Wiener Akademikerball am 30. Jänner in der Hofburg.

Wer sich zwischen Samstag, 16 Uhr und Sonntag, 6 Uhr innerhalb der Verbotszone rund um den Grazer Sparkassenplatz aufhält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro oder zwei Wochen Gefängnis rechnen!
Seite 2: Das Grazer Platzverbot im Wortlaut!

Erlassung eines Platzverbotes in Graz

Gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 1991/566 idgF. erlässt die Landespolizeidirektion Steiermark folgende Verordnung:

 

                                                   P L A T Z V E R B O T

1.    Da auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es werde in 8010 Graz

a) am gesamten Sparkassenplatz (Fahrbahn und Gehsteige sowie Hauszufahrten und -gänge) beginnend von der Kreuzung mit der Albrechtgasse bis zur Kreuzung mit der Landhausgasse

b) in der Landhausgasse (Fahrbahn, Gehsteige, Hausdurchgänge sowie Zufahrten und Zugänge) beginnend von der Kreuzung mit dem Joanneumsviertel bis zur Kreuzung mit der Schmiedgasse

- eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen oder

- eine allgemeine Gefahr für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß

entstehen, wird von der Landespolizeidirektion Steiermark als Sicherheitsbehörde erster Instanz gemäß § 36 Abs. 1 SPG das Betreten der unter Punkt 1 lit. a und b angeführten Gefahrenbereiche und der Aufenthalt in diesen verboten und die Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung erklärt.

2.    An den angeführten Örtlichkeiten dürfen sich – abgesehen von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Landespolizeidirektion Steiermark – folgende Personen weiterhin aufhalten:

• Angehörige eines im Einsatz befindlichen Rettungsdienstes

• Angehörige der im Einsatz befindlichen Feuerwehr

• Ballbesucher und im Zusammenhang mit dem Ball stehende Personen (Kellner, Bands u.dgl.)

• Anrainer, sowie sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse am Aufenthalt im Bereich des Platzverbotes glaubhaft machen können (z.B. Taxilenker, Angestellte von Geschäften im Gefahrenbereich, Kunden des Casinos und von Lokalen bzw. Geschäften, usw.)

3.    Diese Verordnung tritt am 17.01.2015, um 16:00 Uhr in Kraft

4.    Diese Verordnung wird aufgehoben, sobald die Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist, und tritt jedenfalls am 18.01.2015, um 06:00 Uhr außer Kraft

5.    Wer dem Platzverbot zuwider den Gefahrenbereich betritt oder sich in ihm aufhält, begeht gem. § 84 Abs. 1 Z. 1 SPG eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen.

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