Wien

Plötzlich obdachlos – Wiener Hotel wirft Arbeiter raus

Ein Hotel in Wien-Donaustadt soll einen Angestellten mit Behinderung gekündigt und ihn von einem Tag auf den anderen auf die Straße gesetzt haben.

Michael Rauhofer-Redl
Ein Wiener Hotel kündigte eine Küchenhilfe von einem Tag auf den anderen. Die Arbeiterkammer sieht Rot. (Symbolbild)
Ein Wiener Hotel kündigte eine Küchenhilfe von einem Tag auf den anderen. Die Arbeiterkammer sieht Rot. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

In einer Presseaussendung beschreibt die Arbeiterkammer einen Fall, bei dem sie einem gekündigten Arbeitnehmer helfen konnte. Gerade die Arbeitgeber aus Hotellerie und Gastgewerbe klagen besonders lautstark darüber, kein Personal zu finden. Was sie dabei verschweigen, sind die Gründe dafür, heißt es zu Beginn der Ausführungen.

"Diese Branche findet sich seit Jahren auf Platz 1 bei den persönlichen Beratungen in der AK Wien, weil es regelmäßig große Probleme mit Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen gibt", erklärt AK Arbeitsrechtsexpertin und Leiterin des Beratungszentrums Donaustadt, Jasmin Haindl. Das zeigt auch der Fall von Herrn N.

Der Fall von Herrn N.

Herr N. arbeitete als Küchenhilfskraft in einem Hotel in Wien-Donaustadt. Da er aus einem EU-Staat extra zum Arbeiten nach Österreich gekommen war, wurde ihm vom Arbeitgeber ein Hotelzimmer als Unterkunft zur Verfügung gestellt. Obwohl niemand an seiner Arbeit etwas auszusetzen hatte, wurde Herr N. von einem Tag auf den anderen gekündigt und sofort dienstfrei gestellt. Als ob das nicht schon schlimm genug gewesen wäre, wurde ihm laut AK-Angaben auch noch mitgeteilt, dass er noch am selben Tag die Unterkunft räumen muss.

Herr N. war damit plötzlich obdachlos. Glücklicherweise konnte er kurzfristig bei jemandem in seinem Freundeskreis unterkommen. Herr N. wandte sich verzweifelt an das AK Beratungszentrum Donaustadt. Dort stellten die Arbeitsrechtsexperten fest, dass auch die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde. Durch die Intervention des Beratungszentrums Donaustadt bekam Herr N. 2.700 Euro nachgezahlt.

Kündigungsschutz wurde nicht eingehalten

"Darüber hinaus führt die AK gerade ein Verfahren, um eine weitere Entschädigung für Herrn N. zu erkämpfen, da er an einer Erkrankung leidet, die ihn zu einem sogenannten begünstigen Behinderten macht. Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sieht der Gesetzgeber einen besonderen Kündigungsschutz vor, der hier nicht eingehalten wurde", so Haindl.

Außerdem rät AK Arbeitsrechtsexpertin Haindl: "Wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Ihnen beendet, lassen Sie sich von der AK beraten. Wir prüfen Ihre Abrechnung und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die AK Wien ist, neben der Zentrale im 4. Bezirk, mit vier Beratungszentren in Donaustadt, Floridsdorf, Ottakring und Liesing immer in der Nähe der Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

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