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Pöbelnde Flugpassagiere sollen härter angepackt werden

Renitente Fluggäste, die sich an Bord eines Flugzeugs nicht benehmen, sollen einfacher bestraft werden können. Es bestehe Handlungsbedarf.

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    Nicht alle Flugpassagiere können sich benehmen.
    Nicht alle Flugpassagiere können sich benehmen.
    picturedesk.com/APA/Helmut Fohringer

    "Flegel-Passagiere" sollen künftig einfacher zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Schweiz will das sogenannte Abkommen von Tokio, das die Rechtsvorschriften für strafbare und andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen regelt, entsprechend ändern. "Unruly passengers" stellten die Luftfahrt in den letzten Jahren zunehmend vor Probleme.

    Die Anpassung des Protokolls zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen trage der wachsenden Anzahl renitenter Fluggäste Rechnung, begründete der Schweizer Bundesrat am Mittwoch den Vorschlag in einer Mitteilung. Das Protokoll ist Teil multilateraler Rechtsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), bei der sowohl die Schweiz als auch Österreich (seit 1974) Mitglieder sind.

    Gerichte nicht zuständig

    In den vergangenen Jahren hätten Zwischenfälle mit Passagieren deutlich zugenommen, welche die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und Anweisungen der Crew missachteten. Das habe in mehreren Fällen die Sicherheit des Flugzeugs gefährdet. Vereinzelt hätten Piloten ungeplante Zwischenlandungen einlegen müssen, um störende Personen aus Sicherheitsgründen abzusetzen.

    Bisher konnten diese renitenten Passagiere jedoch gerichtlich nicht belangt werden. Es gab keine gerichtlichen Zuständigkeiten in den Staaten, in dem ein Flugzeug zur Landung gezwungen war. Im Protokoll ist deshalb neu eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten vorgesehen. Es enthält auch eine Liste der schwersten Straftaten. Außerdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber der Person vor, die wegen ihres Verhaltens ausgeladen werden musste.