Niederösterreich

Pokertuniere, Erpressung in Häfn Stein: Capo verurteilt

Ein Serbe (50) soll hinter Gittern von Pokerturnieren und Erpressung gelebt haben. So sagte er einem "Neuen" eine Verlegung für 6.500 € zu.
18.10.2020, 16:27

Schwerer Raub, Betrug im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, Einbruch - die Visitenkarte eines in der Justizanstalt Stein sitzenden Serbens (50) ist lang. Sogar hinter Gittern soll er ein kriminelles Netzwerk aufgezogen haben, war ein Zampano unter den Mithäftlingen.

Betrug und Erpressung

Da kam ihm ein ganz gut situierter "Frischling" (Erststraftäter) gerade recht. Der Serbe tischte dem 49-Jährigen ein Märchen auf: Er habe "Mörderkontakte" zu Justizwachebeamten und könne eine Verlegung des 49-Jährigen gegen die Bezahlung von 6.500 Euro veranlassen. Der 49-Jährige bat seine Gefährtin in Freiheit das Geld aufzustellen und zu übergeben. Nur: Laut Anklage hatte der Serbe dann noch mehr Geld gewollt und dem 49-Jährigen samt Partnerin gedroht: "Geld oder Euch passiert was." Die Partnerin des 49-Jährigen wandte sich an ihre Anwältin - die Juristin roch den Braten und die Sache flog auf.

Pokertuniere um 10.000 Euro

Jetzt musste der Schwerkriminelle (unter anderem 6 Jahre wegen Betruges, 8 Jahre Haft wegen Raubes) in Krems erneut auf die Anklagebank und leugnete kalt lächelnd alle Vorwürfe. Mithäftlinge als Zeugen vor Gericht bezeugten Pokerrunden, ja sogar Pokerturniere.

Dabei sei es aber nur um Zigaretten und Schokolade gegangen. Ein mittlerweile verlegter Mithäftling, der halbwegs angstfrei aussagen konnte, meinte: "Es wurde um bis zu 10.000 Euro gespielt. Das Geld wurde dann von Angehörigen draußen übermittelt oder eben eingetrieben." Namen wollte er aber auch nicht nennen: "Auch wenn ich jetzt woanders einsitze, es ist gefährlich zu reden", so der Häftling im Zeugenstand.

Nochmal 3 Jahre Haft

Der Serbe wurde wegen Betruges, gefährlicher Drohung und Erpressung zu drei Jahren Haft verurteilt, er nahm das Urteil. Für die Staatsanwältin war die Strafe zu gering, sie ging in Berufung (somit nicht rechtskräftig).

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