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Polen darf Richter nicht mehr zwangspensionieren

Das höchste Gericht der EU erlässt eine einstweilige Anordnung gegen Polen. Das Land kann Richter nicht einfach so in den Ruhestand schicken.

Heute Redaktion
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Der Europäische Gerichtshof (Symbolbild)
Der Europäische Gerichtshof (Symbolbild)
Bild: Reuters

Seit Monaten befand sich Polen im Streit mit der EU. Das oberste Gericht des Landes setzte ohne Vorwarnung das Pensionsalter von Richtern von 70 auf 65 herab. Aus diesem Grund schickte man seit Anfang Juli bereits über 20 Richter in den Ruhestand. Man versicherte immer, dass man nicht gegen das EU-Recht verstoßen würde.

Entlassungen aufgehoben

Nun die Schlappe: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erließ am Freitag eine einstweilige Anordnung gegen Polen. Das Land darf Richter nicht mehr in die Zwangspension schicken.

Das Urteil wirkt zudem rückwirkend. Das heißt, dass betroffene Richter zumindest bis zum abschließenden Urteil, ihre Arbeit fortsetzen müssen. Auch Nachbesetzungen sind nicht mehr erlaubt.

(red)