In Polen hat das Verfassungsgericht gegen die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen entschieden. Die entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwinski sei laut Gericht nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar.
Die Verfassung in Polen legt fest, dass die Ehe ein Bund zwischen Mann und Frau ist. Wie ORF.at berichtet, hatte der Europäische Gerichtshof im November entschieden, dass EU-Staaten solche Ehen anerkennen müssen, wenn sie in anderen Mitgliedsländern geschlossen wurden.
Das oberste Verwaltungsgericht Polens setzte das EuGH-Urteil im März in nationales Recht um und ordnete an, dass Standesämter diese Ehen anerkennen müssen. Diese Regelung sollte Ende August in Kraft treten.
Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS brachten den Fall vor das Verfassungsgericht. Das Gericht ist mit Richtern besetzt, die während der PiS-Regierungszeit ernannt wurden und der Partei nahestehen.