Am Mittwoch fällt am Oberlandesgericht (OLG) Graz die Entscheidung über das Urteil gegen den Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch im sogenannten "Part of the game"-Verfahren. Seit der Berufungssenat angekündigt hat, dass auch ein anderer Absatz des Geschenkannahme-Paragrafen mit geringerer Strafdrohung zur Anwendung kommen könnte, blühen Spekulationen über ein deutlich milderes Urteil und sogar über eine Rückkehr Scheuchs in die Politik.
Am Mittwoch fällt am Oberlandesgericht (OLG) Graz die Entscheidung über das Urteil gegen den Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch im sogenannten "Part of the game"-Verfahren. Seit der Berufungssenat angekündigt hat, dass auch ein anderer Absatz des Geschenkannahme-Paragrafen mit geringerer Strafdrohung zur Anwendung kommen könnte, blühen Spekulationen über ein deutlich milderes Urteil und sogar über eine Rückkehr Scheuchs in die Politik.
Scheuch war im . Richterin Michaela Sanin verurteilte ihn unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 Strafgesetzbuch, dieser stellt Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe. Da der Wert des Vorteils 3.000 Euro überschritten hätte, beträgt die Höchststrafe in diesem Fall fünf Jahre Haft.
Ende November hatte der Senat angekündigt, dass auch Absatz 2 des Paragrafen angewendet werden könnte. Dieser erfordert keine Handlung oder Unterlassung mehr, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung". Der Strafrahmen ist mit bis zu drei Jahren geringer. Auch hier gilt wegen des Wert des Vorteils ein erhöhter Strafrahmen, bei unter 3.000 Euro läge die Höchststrafe bei einem Jahr Haft.
Gerichtssprecher Ulrich Leitner hatte in diesem Zusammenhang betont, dass man daraus nicht eine Tendenz des OLG-Senats ableiten dürfe. Es handle sich lediglich um einen Akt der Fairness, um im Fall des Falles nicht in Konflikt mit dem Überraschungsverbot zu kommen. Dieses war ausschlaggebend dafür gewesen, dass die erste erstinstanzliche Verurteilung Scheuchs 2011 - damals hatte das Urteil auf 18 Monate teilbedingter Haft gelautet - vom OLG Graz aufgehoben worden war.
Sollte Scheuch erneut schuldig gesprochen werden, bleibt seinem Verteidiger Dieter Böhmdorfer nur noch die Möglichkeit, ein "außerordentliches Rechtsmittel" zu ergreifen und den Obersten Gerichtshof mit der Causa zu befassen. Rechtskräftig dürfte eine allfällige Verurteilung daher auch am Mittwoch noch nicht sein. Sollte es einen Freispruch geben, könnte sich Scheuch wieder der Politik zuwenden. Ob sein älterer Bruder Kurt in diesem Fall die erst im August von ihm übernommenen Funktionen des Parteiobmannes und Landeshauptmannstellvertreters einfach so wieder an den Jüngeren abgibt, ist allerdings offen.