Politik
Politiker gönnen sich 2014 nur ein bisserl mehr
Die Anpassung der Politikerbezüge für das kommende wird am Donnerstag im Verfassungsausschuss fixiert. Da sich die Politiker in Anlehnung an die Pensionisten statt der gesetzlich vorgesehenen Erhöhung von 2,4 nur 1,6 Prozent mehr geben wollen, ist ein Gesetzesbeschluss nötig. Am 17. Dezember soll der Antrag im Plenum beschlossen werden.
Das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten, das den Ausgangspunkt für die Berechnungen der Gehälter darstellt, beträgt nach der Anpassung monatlich 8.440 Euro brutto. An der Spitze der sogenannten "Bezügepyramide" steht der Bundespräsident mit 23.631 Euro monatlich.
Die Bezüge werden nach dem Grad der jeweiligen Verantwortung abgestuft (s. unten). Der Bundeskanzler ist nach dem Bundespräsidenten auf Platz zwei (21.100 Euro) und ein Ministeramt ist mit 16.880 Euro ebenso viel "wert" wie ein Landeshauptmann-Amt.
Die Politikergehälter sind im Bundesbezügegesetz sowie im Bezügebegrenzungs-Gesetz geregelt. Die Bezüge in den Bundesländern, etwa für Gemeinderäte, werden auf Landesebene geregelt, im Bezügebegrenzungsgesetz ist aber eine Obergrenze festgelegt.
Dieses schreibt auch vor, dass die Politikergehälter entweder um die Inflationsrate oder - wenn dieser niedriger ist - um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht werden. Der Pensionsanpassungsfaktor für 2014 beträgt, entsprechend der Inflation von Juli 2012 bis Juni 2013, 2,4 Prozent. Dass die Pensionisten um 0,8 Prozentpunkte weniger - also nur 1,6 Prozent - bekommen, wurde mit dem Sparpaket vom März 2012 vereinbart.
2012 wurden die Politikergehälter um 1,8 Prozent erhöht, davor gab es von 2008 bis 2012 vier Nulllohnrunden.
Die Gehaltspyramide mit den um 1,6 Prozent erhöhten Bezügen (gerundete Beträge):
Bundespräsident 23.631 Euro
Bundeskanzler 21.100 Euro
Vizekanzler 18.568 Euro
(mit Ressort)
Nationalratspräsident 17.724
Vizekanzler 16.880
(ohne Ressort)
Minister 16.880
Landeshauptmann *) 16.880
Landeshauptmann-Stv. *) 16.036
Rechnungshofpräsident 15.192
Staatssekretär (mit 15.192
bestimmten Aufgaben)
Mitglied der Landes- 15.192
Regierung *)
Zweiter und Dritter 14.348
Nationalratspräsident
Klubobmann im 14.348
Nationalrat
Bürgermeister der außer 14.348
Wien nach Einwohnerzahl
größten Stadt *)
Staatssekretär (ohne 13.504
bestimmte Aufgaben)
Volksanwalt 13.504
Präsident des Landtags 12.660
(ohne zusätzlicher
Berufsausübung) *)
Klubobmann im Landtag 11.816
(ohne zusätzlicher
Berufsausübung) *)
Amtsführender Präsident 10.128
des Landesschulrates *)
Präsident des Landtages 9.284
(mit zusätzlicher
Berufsausübung) *)
Nationalratsabgeordneter 8.440
EU-Abgeordneter 8.440
Präsident des Bundesrats 8.440
Klubobmann im Landtag 8.440
(mit zusätzlicher
Berufsausübung) *)
Stellvertreter des 8.440
Landtagspräsidenten *)
Landtagsabgeordneter *) 6.752
Stv. Präsident des 5.908
Bundesrats
Fraktionsvorsitzender 5.908
im Bundesrat
Bundesratsabgeordneter 4.220
*) Obergrenze, tatsächliche Bezüge werden von den einzelnen Landtagen festgesetzt.