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Kommt Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker?

Heute Redaktion
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vlnr.: BK Sebastian Kurz und VK Heinz Christian Strache im Rahmen der Jahresbilanz-PK der Bundesregierung am Dienstag, 4. Dezember 2018, in Wien.
vlnr.: BK Sebastian Kurz und VK Heinz Christian Strache im Rahmen der Jahresbilanz-PK der Bundesregierung am Dienstag, 4. Dezember 2018, in Wien.
Bild: picturedesk.com

Um zwei Prozent sollen die Gehälter der Politiker im nächsten Jahr steigen. Die Bundesregierung will den Höchstverdienern der Republik jetzt aber eine Nulllohnrunde verordnen.

Um die 438 Euro monatlich mehr würden dem Bundeskanzler im kommenden Jahr zustehen: Zumindest wenn es nach der durch den Rechnungshof berechneten Anpassung der Politikergehälter geht. Diese soll für das Jahr 2019 zwei Prozent betragen und würde automatisch in Kraft treten, sollte die Regierung nicht gegensteuern. Genau das scheint jetzt aber der Plan zu sein.



Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Vormittag allerdings angekündigt, die Möglichkeit einer partiellen Nulllohnrunde prüfen zu lassen. Und zwar sollen die Höchstverdiener der Republik von dieser Gehaltserhöhung ausgenommen werden.

Laut Strache gehe es vor allem um jene Gehälter an der Spitze der Republik, die deutlich über jenen der Nationalratsabgeordneten liegen (siehe Grafik oben). ÖVP und FPÖ hätten sich bereits auf ein entsprechendes Vorgehen geeinigt, so der Vizekanzler.

Nulllohnrunden treffen alle Bundespolitiker

Das Wie ist dabei entscheidend, denn eigentlich sind seit der Einführung der einheitlichen Gehaltspyramide im Jahr 1997 alle Gehälter an das der Abgeordneten im Nationalrat (aktuell 8.755,80 Euro) gekoppelt. Anhand dieses Ausgangsbetrags wird mit einem festgesetzten Multiplikator das Gehalt der jeweiligen Spitzenpositionen ermittelt.

Es wäre nicht das erste Mal, dass sich der Nationalrat selbst eine Nulllohnrunde auferlegt. Bereits in diesem Jahr wurden die Gehälter nicht angehoben, auch in Folge der Finanzkrise blieben diese in den Jahren 2009 bis 2012 eingefroren.

Für Landespolitiker gelten übrigens keine fixen Gehälter sondern Obergrenzen: Landeshauptleute dürfen nicht mehr verdienen als Minister, Landtagsabgeordnete maximal 80 Prozent ihrer Kollegen im Nationalrat.

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