Politik

Polizei darf ab sofort legal Drogen kaufen und besitzen

Der Nationalrat hat eine Novelle des Suchtmittelgesetzes beschlossen. Sie soll vor allem Behörden und gegen die Afrikanische Schweinepest helfen.

Roman Palman
Teilen
Durch die Wiener Polizei sichergestellte Drogen
Durch die Wiener Polizei sichergestellte Drogen
LPD Wien

Die Novellierung des Suchtmittelgesetzes hat am letzten Sitzungstag des Jahres den Nationalrat mit breiter Mehrheit passiert. Die FPÖ stimmte der Gesetzesänderung, die eine Erleichterungen für Behörden und Vorkehrungen gegen Afrikanische Schweinepest (ASP) bringen soll, hingegen nicht zu.

Der Hintergrund ist der Umstand, dass eine große Zahl an Personen in Anhaltezentren von Suchtmitteln abhängig ist. Die Novelle soll nun – analog zu bereits bestehenden Regelungen im Strafvollzug – auch dem Innenministerium sowie den nachgeordneten Landespolizeidirektionen den Erwerb, die Verarbeitung und den Besitz von Suchtmitteln auch ohne Bewilligung gestatten. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese für die ärztliche Betreuung von angehaltenen Personen benötigt werden.

Zustimmung und scharfe Kritik

Es gehe darum, in Anhaltezentren die gleiche Situation herzustellen, wie sie bereits für den Bereich der Strafvollzugsanstalten gilt, stellten Ralph Schallmeiner (Grüne) und Werner Saxinger (ÖVP) klar. Seitens der SPÖ begrüßte Rudolf Silvan die Änderungen als sinnvolle Maßnahmen. Kritik kam hingegen von Gerhard Kaniak (FPÖ), der keinen Grund für die Ausdehnung der Bestimmungen sah und zu bedenken gab, Personen in Anhaltezentren würden bereits jetzt mit entsprechenden Substitutionsmedikamenten versorgt.

Die gleiche Erlaubnis erhalten damit übrigens auch die Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit Suchtmitteln für Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung. Im Antrag zur Novelle wurde insbesondere auf die Dringlichkeit im Zusammenhang mit der "Afrikanischen Schweinepest" verwiesen, die bereits in vielen europäischen Ländern aufgetreten ist.