Ein 24-Jähriger wurde schon am 20. Februar 2023 bei einer Protestaktion festgenommen und ins Wiener Polizeianhaltezentrum in der Rossauer Lände (Wien-Alsergrund) gebracht. Obwohl der Klima-Aktivist bereits durchsucht worden war, forderten ihn Beamte in der Anstalt dazu auf, sich auszuziehen. Zuerst weigerte sich der 24-Jährige. Weil er dann aber Gewalt befürchtete, kam er der Aufforderung nach und zog sich die Hose hinunter. Die Beamten hätten ihn dann ganz kurz durchsucht, berichtet er.
Laut dem zuständigen Gruppeninspektor gehöre die Prozedur zum standardmäßigen Vorgehen, berichtet die APA – es hätte sich Superkleber in der Unterhose des Verdächtigen befinden können.
Der Klimaschützer zog vor Gericht, legte eine Maßnahmenbeschwerde wegen Unverhältnismäßigkeit ein. Das Verwaltungsgericht Wien stellte nun in seiner Erkenntnis fest, dass das Vorgehen der Polizisten damals rechtswidrig war. Denn der Verdächtige sei wegen einer mutmaßlich geringfügigen Verwaltungsübertretung festgenommen worden und habe keinen Widerstand geleistet. Es habe nichts darauf hingedeutet, dass der 24-Jährige gefährlich sei, heißt es in der Erkenntnis. Die Nackt-Durchsuchung sei deshalb unverhältnismäßig gewesen. Die Wiener Polizei kann noch ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen.