Die Regierung plant mit 1. Jänner 2013 eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für Bagatelldelikte. Der Strafrahmen für Organmandate soll von derzeit 36 auf 200 Euro fast versechsfacht werden. Bei Anonymverfügungen ist eine Erhöhung von 220 auf 500 Euro geplant.
Die Regierung plant mit 1. Jänner 2013 eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für Bagatelldelikte. Der Strafrahmen für Organmandate soll von derzeit 36 auf 200 Euro fast versechsfacht werden. Der ÖAMTC steigt auf die Barrikaden.
Bei Anonymverfügungen ist eine Erhöhung von 220 auf 500 Euro geplant. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer steht den Anhebungen kritisch gegenüber: "Die Erhöhung der Strafrahmen ist mit dem Stichwort 'Verwaltungsvereinfachung' nicht zu rechtfertigen. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist die Maßnahme sogar kontraproduktiv."
Laut Gesetz dürften nämlich nur Übertretungen, bei denen eine Registrierung des Täters in der Strafdatenbank unterbleiben kann, mit Organmandat oder Anonymverfügung sanktioniert werden. Zahlt etwa der Fahrzeughalter (zum Beispiel ein Elternteil) die Anonymverfügung ein, kann ein Probeführerschein-Besitzer einer teuren und unangenehmen Nachschulung entgehen.
Bundeskanzler Werner Faymann verteidigt die geplante Erhöhung der Strafrahmen: Diese bedeute nicht automatisch höhere Strafen, so der Kanzler.
Mogelpackung?
Die letzte Erhöhung im Jahre 2002 brachte bereits eine Verdreifachung des Strafrahmens für Anonymverfügungen nach Verwaltungsübertretungen, so der ÖAMTC. Damals war offiziell beteuert worden, diese Erhöhung sei nicht für Verkehrsdelikte vorgesehen, sondern zur Verwaltungsvereinfachung. "Wie vom ÖAMTC befürchtet, wurden damals kurze Zeit später aber auch die Strafsätze für relativ leichte Verkehrsübertretungen angehoben", erinnert Hoffer. "Ein ähnliches Vorgehen erwartet der Club auch bei der aktuell geplanten Erhöhung." Verpackt sind die Absichten in den Gesetzesentwurf zur Schaffung der Landesverwaltungsgerichte, die mit 1. Jänner 2014 die bisherigen unabhängigen Verwaltungssenate ablösen werden.