Politik

Polizei darf nun doch nicht in Privat-Wohnungen

Nach heftiger Kritik lenkte die Bundesregierung nun offenbar ein. Die Polizei soll nun doch nicht in Wohnungen kontrollieren dürfen.

Leo Stempfl
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Viele Strafen könnten bald kippen.
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picturedesk.com

Laut einem Abänderungsantrag zum Epidemiegesetz, der am Freitag im Nationalrat beschlossen werden sollte, hätte die Polizei im privaten Wohnbereich Corona-Kontrollen durchführen dürfen. Nach heftiger Kritik kam die Absage der Regierung an Polizeikontrollen zuhause.

"Polizei darf Privatbereich nicht betreten"

Das Gesundheitsministerium stellte Donnerstagabend klar, dass der ursprüngliche Abänderungsantrag keine Änderung des Epidemiegesetzes 1950 vorgesehen hat, was die Befugnisse der Polizei hinsichtlich des privaten Wohnbereichs betrifft. Dieses hätten bereits Bestimmungen enthalten, die – etwa hinsichtlich der Quarantäne – auch den privaten Wohnbereich umfassen. Nach Ansicht des BMSPGK war es schon bisher möglich, etwa die häusliche Quarantäne zu kontrollieren. Eine Sprecherin: "Das Thema ist nicht neu, wurde heute aber breit in der Öffentlichkeit diskutiert. Es gab somit offensichtlich ein Klarstellungsbedürfnis. Diesem wurde nun nachgekommen. Daher wurde im Antrag klargestellt, dass im Rahmen der Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen nach dem Epidemiegesetz die Polizei nicht den privaten Wohnbereich betreten darf. Dies war schon bisher der Fall im Rahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes."

Wie der "Kurier" berichtet, wurde der Antrag nun geändert, die strittige Stelle gestrichen. Nun soll dort explizit zu lesen sein, dass der private Wohnbereich nicht kontrolliert werden darf.

Betriebsstätten, Verkehrsmittel sowie sonstige Gebäude sollen hingegen weiterhin betreten werden dürfen.

+++ Weitere Infos in Kürze +++

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