Bislang unbekannte Täterschaft verschafften sich im Zeitraum vom 28. Februar, 18:35 Uhr, bis zum 01. März, 07:35 Uhr, Zutritt zu einem Sportgeschäft in Söll.
Im Geschäft stahlen die unbekannte Täterschaft einen bislang unbekannten Bargeldbetrag aus den dortigen Registrierkassen.
Weitere Gegenstände wurden zum derzeitigen Ermittlungsstand nicht gestohlen. Dem Opfer entstand dadurch ein Schaden in bislang unbekannter Höhe.
Nach Abschluss der Erhebungen erfolgt Berichterstattung an die zuständigen Behörden.