Welt

Polizei forscht Kunden aus, die Mann sterben ließen

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Polizei Essen/heute.at-Montage

Fassungslos zeigen sich Menschen weltweit über einen grausamen Fall von unterlassener Hilfeleistung im deutschen Essen. Ein 82-Jähriger brach im Foyer einer Bankfiliale zusammen, blieb reglos liegen. Mehrere Kunden ignorierten das Opfer, stiegen teils sogar über seinen Körper, um zum Bankomat oder zum Ausgang zu gelangen. Nach einem Polizeiaufruf meldete sich keiner der betroffenen Kunden - nun kennt die Polizei aber ihre Namen. Ihnen drohen Haftstrafen.

Fassungslos zeigen sich Menschen weltweit über . Ein 82-Jähriger brach im Foyer einer Bankfiliale zusammen, blieb reglos liegen. Mehrere Kunden ignorierten das Opfer und stiegen teils sogar über seinen Körper, um zum Bankomat oder zum Ausgang zu gelangen. Nach einem Polizeiaufruf meldete sich keiner der betroffenen Kunden - nun kennt die Polizei aber ihre Namen. Ihnen drohen Haftstrafen.
Aus Rücksichtnahme vor der Familie hatte die Polizei keine genaueren Details zu dem Fall, wie Ort und Zeitpunkt des Geschehens, veröffentlicht. Fakt ist, dass der Mann wenige Tage nach dem Zusammenbruch im Spital verstarb. Mindestens vier Kunden hatten ihn beim Kollaps im Stich gelassen, der fünfte Kunde wählte dann den Notruf. Wie die "Bild" berichtet, hatte sich bis Montag keiner der Beteiligten bei der Polizei gemeldet.

Nun liegen der Polizei aber die Namen der Betroffenen vor, denn die im Zeitraum des Vorfalls benutzten Bankomatkarten führten zu den Verdächtigen. Sie werden zu Vernehmungen geladen. Es handelt sich laut Bericht Frauen und Männer von Anfang 30 bis zu 60 Jahren. Gegen weitere Verdächtige wird ermittelt, die nach dem Notruf das Foyer betraten, sich aber auch nicht um den Bewusstlosen kümmerten.

Jenen, denen bekannt war, dass bereits der Notruf gewählt wurde, droht wahrscheinlich keine Strafe. Anders sieht es aber bei den Personen aus, die vor dem Notruf über den Mann hinwegstiegen, ohne Erste Hilfe zu leisten. Ihnen droht bis zu ein Jahr Haft.