Nach den Autofahrer-Klubs äußert sich nun auch die Polizei-Gewerkschaft zu der vor wenigen Tagen bekanntgewordenen Anordnung, dass jeder Polizist pro Woche mindestens sieben Strafmandate vorweisen muss. Die Personalvertretung findet die "Aktion scharf" "demotivierend und schikanös". Innenministerin Johanna Mikl-Leitner verlangt nun eine Klarstellung. Auch das Polizeipräsidium reagiert erneut.
Nach den vorweisen muss. Die Personalvertretung findet die "Aktion scharf" "demotivierend und schikanös". Innenministerin Johanna Mikl-Leitner verlangt nun eine Klarstellung. Auch das Polizeipräsidium reagiert erneut.
Die Gewerkschaft bestätigte die Anordnung, sprach sich aber gegen sie aus. Die "demotivierende und schikanöse" Kopfgeld-Eintreiberei halte die Polizisten zudem von ihrer wichtigsten Aufgabe, der Verbrechensbekämpfung, ab. Manchen Führungspersonen wird in der Causa "vorauseilendes Gehorsam" vorgeworfen.
Mikl-Leitner will prüfen
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hat angekündigt, die angeblichen Pro-Kopf-Quoten für die Ausstellung von Strafmandaten bei der Polizei prüfen zu wollen. Es werde dazu ein Gespräch mit dem Wiener Landespolizeipräsidenten Gerhard Pürstl geben, in dem eine "Klarstellung" erfolgen soll, sagte Mikl-Leitner am Dienstag vor einem EU-Innenministertreffen in Luxemburg.
"Sollte es eine derartige Anweisung geben, ist diese Anweisung sofort zu revidieren", betonte Mikl-Leitner. "So etwas darf es nicht geben." Seitens des Innenressorts gebe es einen derartigen Auftrag nicht, sagte die Innenministerin. "Der Auftrag wäre auch vollkommen inakzeptabel."
Polizeipräsidium rechtfertigt sich
Vize-Landespolizeipräsident Karl Mahrer rechtfertigte vergangene Woche die Maßnahme: "Es geht um Verkehrssicherheit und nicht um Geldeintreiberei." Falschparker würden nicht unter die Vorgabe fallen, erläuterte Polizeisprecher Roman Hahslinger. Es gehe um Raser, gefährliches Verhalten vor Schulwegen und Autofahrer, die Rotlicht missachten.
Landespolizeipräsident Pürstl ließ am Dienstag in einer Aussendung festhalten, es existiere "keine Anordnung der Wiener Polizeiführung, die Polizisten eine bestimmte Zahl zu erstattender Anzeigen oder Organstrafverfügungen vorschreibt". Bei den angesprochenen Dokumenten handle es sich um "ein Protokoll über eine Besprechung eines lokalen Kommandanten (Floridsdorf) mit Leitern von Polizeiinspektionen, bei der ... ein Mindestmaß an Überwachungstätigkeit eingefordert wurde".
Es gehe "um einen Arbeitsaufwand von etwa 1 (!) Stunde pro Monat, also in etwa um 1/150 der Arbeitsleistung eines Polizisten, die dieser in die Ahndung von Verkehrsübertretungen investieren sollte", betonte Pürstl. Kritik übte er an der "Formulierung dieser Anordnung", dem Floridsdorfer Kommandanten habe er dies mitgeteilt. Verkehrsüberwachung sei neben den Aufgaben der Sicherheits- und Kriminalpolizei die dritte große Aufgabensäule der Polizei.