Burgenland

Polizei ist sprachlos, wie betrunken 21-Jährige ist

Die Polizei führte am Faschingsdienstag ein Planquadrat im Burgenland durch – es hagelte zahlreiche Anzeigen sowie Führerscheinabnahmen.

Andre Wilding
Die Polizei nahm mehreren Autofahrern den Führerschein ab.
Die Polizei nahm mehreren Autofahrern den Führerschein ab.
Sabine Hertel/ Symbolbild

Das Planquadrat wurde mit Hauptaugenmerk auf die Nichteinhaltung der Alkohol- und Drogenbestimmungen, Geschwindigkeitsübertretungen, Nichteinhalten des Telefonierens mit Freisprecheinrichtung sowie auf Delikte, die hauptverantwortlich für Verkehrsunfälle sind, sowie Bedachtnahme auf die illegale Migration, durchgeführt.

Es wurde sowohl auf dem hochrangigen als auch auf dem unterrangigen Straßennetz verstärkte Präsenz gezeigt und Kontrollen durchgeführt. Es wurden insgesamt 453 Fahrzeuglenker kontrolliert und 293 Alkomat- bzw. Alkovortests durchgeführt, wobei insgesamt 16 Lenker die Fahrzeuge in einem alkohol- oder suchtmittelbeeinträchtigten Zustand lenkten.

➤ 10 Lenker hatten mehr als 0,8 Promille (davon drei weiblich)

➤ 2 Lenker hatten mehr als 0,5 Promille

➤ 4 Lenker waren durch Suchtmittel beeinträchtigt.

2,18 Promille

Der höchste gemessene Alkoholwert wurde bei einer 21-jährigen Lenkerin in Eisenstadt mit 2,18 Promille festgestellt. Aufgrund ihrer Alkoholisierung fuhr die Lenkerin entgegen einer Einbahnstraße.

Im Bezirk Oberpullendorf wurde ein 21-jähriger Lenker sowohl in einem alkohol- als auch suchtgiftbeeinträchtigten Zustand angehalten. Die klinische Untersuchung wurde verweigert. Ein Alkotest verlief positiv – 0,92 Promille.

Zu schnell unterwegs

Weiters wurden im Zuge der Schwerpunktation 46 Anzeigen erstattet und 54 Organstrafverfügungen ausgestellt sowie 258 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen mittels Radar festgestellt.

In Eisenstadt wurde im Zuge einer Fahrzeug- und Lenkerkontrolle bei einem 21-jährigen Lenker eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel festgestellt. Klinische Untersuchung durch den Polizeiarzt verlief positiv. Der Führerschein konnte nicht abgenommen werden, da der Lenker keine Lenkberechtigung hatte. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Lenker hatte keinen Führerschein

Im Zuge der Kontrolle des Fahrzeuges wurden so schwere Mängel festgestellt, dass die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein vorläufig abgenommen wurden. Auf der A4 wurde ein 33-jähriger Lenker angehalten. Der Fahrer konnte keine Lenkberechtigung vorweisen, da er diese schon längere Zeit abgegeben hatte.

Ein 42-jähriger Lenker wurde ebenfalls auf der A4 angehalten. Der Lenker konnte keinen Führerschein vorweisen, da dieser ihm vor drei Wochen wegen Schnellfahrens abgenommen wurde.

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