Geschwindigkeitsüberschreitungen sind eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Daher geht die Polizei unermüdlich gegen Lenker vor, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.
So auch am Sonntag, um 20:30 Uhr auf der S2, wobei Beamte der Landesverkehrsabteilung bei einem 28-jährigen Pkw-Lenker die Nachfahrt aufnahmen. Im Zuge dieser Nachfahrt konnte eine Geschwindigkeit von 181,8 km/h anstatt der erlaubten 100 km/h festgestellt werden.
Dem 28-jährigen Autofahrer wurde von der Polizei der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Eine Alkoholkontrolle verlief negativ. Der Pkw wurde vorläufig beschlagnahmt.
Ebenfalls konnten die Beamten am Sonntag, um 21:45 Uhr, auf der A23 im Zuge einer Nachfahrt, bei einem 41-jährigen Pkw-Lenker eine Geschwindigkeit von 159,3 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h feststellen.
Auch sein Führerschein wurde vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Eine Alkoholkontrolle verlief ebenfalls negativ.