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Polizei schleift Maskengegner aus Saal – Freispruch

Ein 50-Jähriger wurde am Freitag aus dem Baselbieter Strafjustizzentrum entfernt, weil er sich weigerte, eine Maske zu tragen.

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Der Fall endete schließlich mit einem Freispruch.
Der Fall endete schließlich mit einem Freispruch.
Udo Herrmann / ChromOrange / picturedesk.com

Das Baselbieter Strafgericht hat am Freitag einen 50-jährigen Maskenverweigerer freigesprochen. Er hatte einen Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung angefochten. Dieser war von der Staatsanwaltschaft erlassen worden, weil der Beschuldigte im Februar 2021 beim eingeschränkten fasnächtlichen Treiben in Sissach BL keine Maske getragen hatte. Gemäss Polizeirapport weigerte sich der Mann, die Maske anzuziehen, zeigte kein Attest vor und wollte sich auch nicht ausweisen. Dabei sei es gar zu Handgreiflichkeiten gekommen, woraufhin die Polizei ihn auf den Posten mitgenommen habe. Wieso keine Anklage wegen Hinderung einer Amtshandlung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte erhoben wurde, weiss nur die Staatsanwaltschaft.

Verstoß gegen die Covid-Verordnung 

Im äußerst knapp formulierten Strafbefehl wurde dem Beschuldigten nur vorgeworfen, auf dem Polizeiposten keine Maske getragen zu haben. Die fasnächtliche Begegnungszone an der Hauptstraße, wo es zur Konfrontation kam, ist mit keinem Wort erwähnt. Ob sich der 50-Jährige in öffentlich zugänglichen Räumen aufhielt, wo eine Maskenpflicht gilt, wurde nicht abgeklärt und ergibt sich auch nicht aus den Akten. Weil somit nicht zweifelsfrei belegt werden kann, ob ein Verstoß gegen die Covid-19-Verordnung vorliegt, muss ein Freispruch erfolgen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das bekam der Beschuldigte aber nicht mit, weil er wegen seines Verhaltens zuvor aus dem Saal entfernt worden war.

100 Franken Buße noch im Gerichtssaal

Eigentlich wäre der Mann ohne Strafe und Kostenfolge davongekommen. Weil er sich aber auch im Gericht weigerte, eine Maske zu tragen oder ein Attest vorzuweisen, kassierte er noch vor Ort eine Busse von 100 Franken. Das Gericht hätte ihm noch tiefer ins Portemonnaie greifen können, bot ihm aber stattdessen an, via Schaltung in einem Nebenraum an der Verhandlung teilzunehmen. Der 50-Jährige schlug das jedoch aus und bestand darauf, im Gerichtssaal zu bleiben. Als ihn zwei Polizeiangehörige hinausführen wollten, liess er sich in ihrem Griff sacken und unter passivem Widerstand aus dem Raum schleifen.

Wieso hatte man den Mann überhaupt ohne Maske in das Justizzentrum gelassen, obwohl dort eine Maskenpflicht gilt? Das Gericht sah sich einerseits in der Pflicht, die Anwesenden im Rahmen der Covid-19-Massnahmen vor einer Infektion zu schützen. Es maß dem rechtsstaatlichen Vorgehen aber mehr Gewicht bei. «Ihn vor die Wahl zu stellen, ob ihm seine Überzeugung zum Maskentragen oder das rechtliche Gehör wichtiger ist, ist unfair», hielt der Richter fest. Er verwies aber auch auf die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht: Laut Bundesgericht sei sie nur ein leichter Eingriff in die persönlichen Rechte, dafür aber ein geeignetes Mittel, um die Verbreitung ansteckender Krankheiten einzudämmen und einschneidender Maßnahmen wie Ladenschließungen zu verhindern.

Weitere Strafen drohen

Das Urteil vom Freitag ist noch nicht rechtskräftig. Dass der Beschuldigte dagegen rekurriert, ist angesichts des Freispruchs unwahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft behält sich diesen Weg aber vor, wie ein Sprecher nach der Eröffnung des Urteils sagte. Zudem stehe es ihr offen, weitere Sanktionen gegen den 50-Jährigen zu suchen, wie das Gericht betonte – etwa indem sie ein neues Verfahren mit Bezug darauf eröffnet, was sie am Freitag eigentlich angeklagt hatte. Dabei könnte sie auch schwerwiegendere Straftatbestände ins Feld führen, wenn sich auf den Polizeirapport bezieht.

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