Wien

Polizei schnitt legalen Hanf – Züchter fordert 200.000€

Eine im Juli von Beamten  2020 zerstörte Hanf-Plantage hat nun ein Nachspiel vor Gericht. Denn sie war legal, der Besitzer verlangt nun 200.000 Euro.

Heute Redaktion
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Zerstörung einer legalen Hanfplantage hat nun ein gerichtliches Nachspiel. (Symbolbild)
Zerstörung einer legalen Hanfplantage hat nun ein gerichtliches Nachspiel. (Symbolbild)
Bild: Fotolia.de

Bereits im Juli 2020 zerstörte die Polizei in Wien-Liesing eine Hanfplantage. Diese war allerdings legal! Der Schaden beträgt laut dem Besitzer über 200.000 Euro. Das hätte der Mann nun gerne zurück, wie aus einem "Kurier"- Bericht hervorgeht.

40 Polizisten waren damals an dem Einsatz in einer Lagerhalle beteiligt. Der intensive Geruch der Pflanzen hatte die Beamten, unter denen sich noch einige Polizeischüler befanden, stutzig gemacht. Knapp 1.800 Hanfplanzen wurden gefunden, abgeschnitten und somit zerstört.

Züchter hatte sogar AMA-Siegel

Und das obwohl der verzweifelte Züchter schon damals zu erklären versuchte, den Hanf nur für Öle und Kosmetik einzusetzen. Belegen konnte er das durch den sehr gingen THC-Wert der Pflanzen und mit einem landwirtschaftlichen Registrierblatt der Agrarmarkt Austria (AMA). 

Zwei Monate kostete den Liesinger die Polizei-Aktion, denn so lange stand seine Produktion nach dem Vorfall still. Alle Kosten mussten weiterhin bezahlt werden, dadurch musste er sogar Personal entlassen. Da unter den zerstörten Gewächsen auch wertvolle Mutterpflanzen gewesen seien, ging der Besitzer jetzt vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Wien gab dem Geschädigten recht und erklärte den Einsatz der Beamten als teilweise rechtswidrig.

Klage auf 200.000 Euro

Die Durchsuchung der Halle sei gerechtfertigt gewesen, die Zerstörung der Planzen vor einer Untersuchung des THC-Gehalts allerdings nicht. "Ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Bundesorganen" liege allerdings nicht vor, somit wurde eine Auszahlung des Schadenersatzes vorerst abgelehnt. Daraufhin entschied der Wiener sich, eine Zivilklage, auf 201.070 Euro und 32 Cent einzubringen.