Wien

Polizei setzte Forscher-Sohn nach Drogentest auf Straße

Der 18-Jährige wurde zur Dienststelle gebracht, wusste dann aber um 2.30 Uhr in der Nacht nicht, wie er zu seinem Auto zurückkommen sollte.

Clemens Pilz
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In der Polizeiinspektion Krottenbachstraße wurde der (negative) Drogentest durchgeführt.
In der Polizeiinspektion Krottenbachstraße wurde der (negative) Drogentest durchgeführt.
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Die Polizei ist kein Fahrtendienst – aber sollten sich Bürger, die von ihrem Auto weggebracht werden, auch selbst um den Rückweg kümmern müssen? Diese Frage stellt sich ein 55-jähriger Forscher (Name der Redaktion bekannt), dessen Sohn im März nach einem Drogentest auf die Straße gesetzt wurde.

Der Zivildiener war in der Nacht auf einen Sonntag mit dem Cupra Elektroauto seines Vaters in Wien-Döbling unterwegs, als er von Polizisten zur Kontrolle angehalten wurde. Ein Alkotest vor Ort ergab 0,0 Promille. Doch als die Beamten die Pupillen des jungen Autofahrers kontrollierten, schöpften sie offenbar Verdacht, der 18-Jährige könnte unter Drogen stehen. 

Nach Drogentest musste Teenie raus

Im Streifenwagen ging es daher auf die Polizeiinspektion Krottenbachstraße, wo der Cupra-Lenker eine Urinprobe abgab. Als diese negativ ausfiel, war die Amtshandlung für die Beamten beendet – sie baten den Teenager, die Inspektion zu verlassen.

Dieser fand sich somit um 2.30 Uhr in der Nacht ohne Fortbewegungsmittel auf der Straße wieder. "Gott sei Dank konnte ihn ein Freund, der in der Nähe war, mit dem Auto abholen", so sein Vater, ein bekannter Ökonom. "Aber eigentlich ist das nicht in Ordnung. Warum muss er mitten in der Nacht alleine zurück zu seinem Auto? Was, wenn etwas passiert?" Er findet: "Wenn die Polizei jemanden berechtigterweise auf Drogen testet, müsste sie auch dafür sorgen, dass der Fahrer wieder zu seinem Fahrzeug zurückkommt."

Zurückbringen nicht vorgesehen

Auf "Heute"-Nachfrage begründet ein Polizeisprecher das Vorgehen: "Im § 5 StVO ist gesetzlich geregelt, dass Polizisten berechtigt sind im Rahmen einer Untersuchung eines Fahrzeuglenkers wegen des Verdachts der Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtmittel zur nächstgelegenen Polizeiinspektion zu bringen. Bei Beendigung der Amtshandlung kann die Person die Dienststelle verlassen."

Es sei nicht vorgesehen oder notwendig, dass man Personen dann wieder zurückbringe. "Einem mündigen Erwachsenen ist es wohl zuzumuten, dass er sich in Wien orientieren und von Punkt A nach B begeben kann. Sollte der Betroffene sich ungerecht behandelt fühlen, steht es ihm natürlich frei sich mit einer Beschwerde an das zuständige Referat Bürgerinformationen zu wenden."

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