Österreich

Polizei über Schubhaft-Toten: "Er war haftfähig"

In der Nacht auf Mittwoch starb ein Ungar in seiner Einzelzelle. Nun stellt sich die Frage, ob der 58-Jährige nicht vielleicht haftunfähig war.

Heute Redaktion
Teilen
Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände
Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände
Bild: Wikipedia

Einen Tag bevor der Ungar in seiner Schubhaft verstarb, wurde er von einem Mitarbeiter der Diakonie aufgesucht. Es handelte sich dabei um eine gesetzlich vorgesehene Rechtsberatung. Der Berater gibt an, dass sich der 58-Jährige zu dem Zeitpunkt bereits in einem sehr schlechten Zustand befunden hat. Seiner Ansicht nach habe es deutliche Anzeichen für eine Haftunfähigkeit gegeben.

Die Polizei betont jedoch in einer Aussendung, dass die Zelle des Mannes halbstündlich kontrolliert wurde. Während des Aufenhalts habe man den 58-Jährigen medizinisch versorgt. Ein Amtsarzt bestätigte die Haftfähigkeit. Auch weist man darauf hin, dass jeder Insasse Notfalltasten in seiner Zelle hat, um im Ernstfall das Personal zu verständigen.

Diakonie fordert lückenlose Aufklärung

Auch nach dem Auffinden des leblosen Körpers habe man sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet. Diese verliefen jedoch ohne Erfolg. Hinweise auf Fremdverschulden gab es ebenfalls keine, so die Polizei.

Die Diakonie Rechtsberatung hat eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft erstattet und erwartet nun eine unabhängige und lückenlose Aufklärung der Umstände dieses Todesfalles. Insbesondere ist eine Überprüfung notwendig, ob die Haftfähigkeit des Klienten gegeben war, als die Schubhaft verhängt wurde und während der Dauer der Haft.

(slo/red)