Welt

Polizei verteilt Strafzettel während Beerdigung

Heute Redaktion
Teilen

N. P. ist fassungslos: Während sie an einer Beerdigung in Spreitenbach im Schweizer Kanton Aargau teilnahm, wurden sie und andere Trauergäste von der Polizei abgestraft.

"Ich finde es eine dermaßen große Ungerechtigkeit", sagt Leser-Reporterin N. P.* zum Nachrichtenportal "20 Minuten". Sie habe letzte Woche an einer Beerdigung in der katholischen Kirche in Spreitenbach teilgenommen. Nach der Beerdigung seien die Trauergäste böse überrascht worden: Ein Polizist habe an jedem Fahrzeug eine Parkbuße angebracht.

"Es waren ungefähr 20 Fahrzeuge. Niemand der Trauergäste hat die Parkscheibe gestellt, da wir das Schild einfach nicht wahrgenommen haben. Zudem waren die blauen Parkfelder nicht markiert."

P. habe den Seelsorger auf die Parkbußen angesprochen. "Er erzählte mir, dass dies schon öfter vorgekommen sei und der Kirchenparkplatz der Gemeinde Spreitenbach gehöre." Diese Tatsache verärgert die 38-Jährige zusätzlich: "Es ist doch ungeheuerlich, dass gerade eine Person oder Institution, die über moralisch höchste Grundsätze verfügen sollte, eine solche Situation ausnutzt, um sich zu bereichern. Das finde ich einfach nur geschmacklos."

"Mir geht es ums Prinzip"

Die 38-Jährige aus Lenzburg fragt sich, ob es nicht für den Polizisten, der die Buße ausgestellt hatte, doch irgendwie klar gewesen sein müsste, dass wenn nachmittags um 15 Uhr der Kirchenparkplatz voll besetzt ist, dann womöglich eine Beerdigung oder ein anderer Anlass in der Kirche stattfindet: "Da könnte man doch ein Auge zu drücken. Wenn jemand trauert, denkt er nicht daran, die Parkscheibe zu stellen. Zumal die Hinweisschilder nicht gut ersichtlich sind." Sie fügt an: "Vielleicht finden die Parkkontrollen ja auch gezielt statt."

In der Zwischenzeit habe sie den Polizisten sogar schriftlich darum gebeten, die Bußen der Trauergäste aufzuheben – jedoch ohne Erfolg, wie sie sagt. P. betont: "Mir geht es dabei nicht um die 40 Franken. Die Buße werde ich bezahlen. Mir geht es einfach nur ums Prinzip."

Gemeindeschreiber: Keine gezielte Kontrolle

Wie Gemeindeschreiber Jürg Müller auf Anfrage sagt, könne er absolut nachvollziehen, dass der Erhalt einer Busse in einer solchen Situation als ungerecht empfunden werde. Fakt sei aber, dass die Beschilderung des Parkplatzes klar darauf hinweise, dass das Parken nur mit gestellter Parkkarte zulässig sei: "Die Übertretung hat stattgefunden und die Buße ist im Sinne der Rechtsgleichheit sachgerecht ausgestellt worden", so Müller. Den Vorwurf einer gezielten Kontrolle weist der Gemeindeschreiber hingegen vehement zurück.

Auf eine Parkscheibenpflicht bei der katholischen Kirche will die Gemeinde Spreitenbach auch künftig nicht verzichten. Laut Müller habe der Gemeinderat aber zur Verbesserung der Situation beschlossen, zusätzliche Hinweisschilder anzubringen: "Diese werden nun jeweils dort, wo der Parkplatz Richtung Friedhof und Richtung Kirche verlassen werden kann, angebracht."

Parken ist mit Parkkarte gebührenfrei

Auch Roland Jenni, Leiter bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal, betont, dass die Parkkontrolle nicht gezielt, sondern zufällig, im Rahmen der ordentlichen Patrouillentätigkeit stattfand. "Auf diesem Parkplatz parkten an diesem Tag auch Spaziergänger und Hundehalter", so Jenni. "Dabei hatten einzelne Fahrzeuge die Parkscheibe gestellt, andere nicht."

Er fügt an: "Obwohl ich den Unmut von gebüßten Fahrern verstehen kann, muss ich darauf hinweisen, dass die Bußen korrekterweise und im Sinne der Rechtsgleichheit ausgestellt wurden." Jenni weist zudem darauf hin, dass das Parken ja gebührenfrei sei: "Es muss einzig die Parkkarte gestellt werden, ansonsten liegt eben eine Übertretung vor. "

*Name der Redaktion bekannt