Österreich

Polizeibefugnisse für Jäger sorgen für Wirbel

Heute Redaktion
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Für Aufregung sorgt derzeit die geplante Novelle zum steirischen Jagdgesetz, die kurz vor der Umsetzung steht. Tierschützer warnen, dass die Jägerschaft dadurch Polizeibefugnisse bekommen würden. So sollen Jäger lünftig Personen festnehmen und ihr Gepäck oder ihre Autos durchuschen dürfen, heißt es.

"Darin haben sich die Jäger im Landtag selbst die Befugnisse zugesprochen, filmende Tierschützer festzunehmen, ihr Gepäck und ihre Autos zu durchsuchen und ihre Kameras zu beschlagnahmen", lautet die Warnung des "Vereins gegen Tierfabriken" (VGT) zur Jagdgesetz-Novelle. Bereits 2013 sei es den Tierschützern verboten worden, Treibjagden zu filmen.
Anstatt sich nach dem Wunsch der Bevölkerung zu richten, der Treibjagden eindämmen soll, würden die Jäger Kritiker einfach aussperren können. Und weiter heißt es von VGT-Obmann Martin Balluch: So "will man Betretungsverbote erweitern und den bewaffneten und cholerischen Jägern auch noch Befugnisse geben, die jene der Polizei übersteigen."
Es sei nämlich keine Verwaltungsübertretung, der Polizei den Ausweis nicht zu zeigen. Wer aber einem Jagdschutzorgan die Ausweisleistung verweigere, dürfe von diesem festgenommen werden und müsse mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

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