In Salzburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen hohen Polizeijuristen erhoben. Die Vorwürfe: In 561 Fällen soll er Verwaltungsstrafakten gegen Prostituierte eingestellt haben. Weiter 17 Akten sollen einfach nicht erledigt worden sein. Elf Disziplinarverfahren sollen gegen den Mann schon laufen. Er sieht sich als Mobbing-Opfer.
Der 57-Jährige war laut "Salzburger Nachrichten" Strafreferent und Leiter des Strafamtes. Zwischen November 2013 und März 2014 habe der Mann 561 Akten gegen rumänische und ungarische Prostituierte eingestellt. Diese sind inzwischen verjährt, der Staat schaut bei den Strafen durch die Finger.
322 Akten in leerem Büro "archiviert"
Der Mann soll laut "SN" bereits vorher "Durchhänger" gehabt haben. Auch zwischen Juli 2012 und Februar 2013 sowie Jänner bis Mai 2014 soll es zu Versäumnissen gekommen sein. Teilweise sollen die Akten unter anderem einfach in einem leeren Büro auf einem Stapel gelandet sein. Dieser war schließlich 322 Akten hoch.
Ein Monat suspendiert, acht Monate Krankenstand
Im Mai 2014 wurde der 57-Jährige kurzzeitig suspendiert, ihm wurde Beweismittelunterdrückung vorgeworfen. Nur einen Monat später hob das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung wieder auf. Danach ging der Mann drei Monate arbeiten, seit Oktober 2015 ist er im Krankenstand. Gegen den Ex-Strafreferenten laufen elf Disziplinarverfahren. Aussage gibt es von dem Mann noch keine, denn Termine halte er nicht ein.
Polizeijurist sieht sich als Opfer: "Akten untergeschoben"
Der 57-Jährige sieht sich selbst als Opfer. Alle Akten habe er richtig bearbeitet, danach seien sie so abgelegt worden, dass man schnell auf die zugreifen könne. Der Mann erhob auf 25 Seiten detailiert Einspruch gegen die Vorwürfe. "Es kann mir nicht nachträglich unterstellt werden, dass ich für die verjährten Akte verantwortlich gewesen wäre, von denen ich gar nichts wusste. Vielmehr wurde versucht, mir diese Akten einfach unterzuschieben", heißt es dort zum Beispiel laut "SN"
Prozesstermin gibt es noch keinen, die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.