Kärnten

Polizeioberst nach Ohrfeige freigesprochen

In der Berufungsverhandlung wurde ein Polizeioberst schließlich freigesprochen, nachdem er eine Spaziergängerin geohrfeigt haben soll.

Leo Stempfl
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Ein Staffordshire Bullterrier
Ein Staffordshire Bullterrier
Getty Images/iStockphoto

Erstinstanzlich zu 9.000 Euro verurteilt, wurde ein Polizeioberst aus Kärnten nun im Berufungsverfahren freigesprochen. Der ursprüngliche Schuldspruch des Bezirksgerichts Hermagor wurde somit gekippt, es stehe Aussage gegen Aussage, im Zweifel sei für den Angeklagten zu entscheiden.

Der erste Verhandlungstag fand bereits im Februar statt. Der Polizeioberst war den Ermittlungen zufolge mit einem freilaufenden Hund im Wald unterwegs. Das durfte er auch, denn er ist auch Jäger. Mit einer 54-Jährigen, die ihre beiden Hunde nicht angeleint hatte, kam er deswegen in Streit.

Darstellung

Von dem Zeitpunkt an unterscheiden sich die Versionen über das Geschehene. Der Polizeioberst behauptet, er hab Angst vor dem "Zuhälterhund" der Klägerin gehabt. Neben jenem Staffordshire Bullterrier hatte sie auch einen Rhodesian Ridgeback, der bereits die Haare aufgestellt hatte. Nachdem er der Frau erklärte, wer er ist, habe er "ihr erklärt, dass Jagdhunde frei laufen dürfen, andere Hunde aber nicht."

"Ich kann nur bei allem, was mir heilig ist, sagen, bei meinem Leben und dem meiner Familie, sagen, ich habe die Frau nicht berührt. Die Verleumdung ist ja gar nicht das Problem, aber wie stehe ich da vor meiner Familie, vor den Kollegen."

Gegendarstellung

Die Frau erzählte unterdessen, dass der Mann schon aggressiv auf sie zugekommen wäre und zur Rede gestellt habe. Als sie darauf verwies, dass auch sein Hund – ein Münsterläner – frei läuft, "fing er an, über Gesetze und Vorschriften zu reden". Als die Frau fragte, wer er denn sei, dass er so mit ihr rede, schlug er zu.

Warum sie denkt, dass der Oberst sie geschlagen hätte? "Ich weiß nicht, er war schon sehr aufgeregt, vielleicht hat es ja ausgereicht, dass ich ihn gefragt habe, wer er ist", sagte die Klägerin. Der Berufungssenat hatte vom Polizeioberst einen glaubwürdigeren Eindruck und sprach ihn deswegen frei.