Österreich

Polizist datierte Anzeigen um: 15 Monate bedingt

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:29

Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt hat sich ein niederösterreichischer Polizist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg verantworten müssen. Der Beamte der Autobahnpolizei wurde zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, weil er eine Vielzahl von Anzeigen gegen Autofahrer umdatiert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wenn dieses Urteil des Schöffensenates Rechtskraft erlangt, ist der 46-Jährige seinen Job los. Laut Staatsanwaltschaft hatte der 46-Jährige, vormals in Wiener Neustadt tätig, an seiner neuen Dienststelle bei der Autobahnpolizei Schwechat fast das gesamte vergangene Jahr hindurch Verwaltungsübertretungen zeitmäßig in die Dienstzeit verlegt und damit wissentlich falsche Daten eingetragen.

Dabei handlte es sich vorwiegend um Übertreungen der "Missachtung des Rechtsfahrgebotes". Der Beamte hatte diese auf dem Weg in die Arbeit - also privat - wahrgenommen. Die Bürger hätten ein Recht auf korrekte Abwicklung von Verwaltungsstrafverfahren, hieß es von seiten des Gerichts.

Der Mann bekannte sich nicht schuldig im Sinne der Anklage. Sein Anwalt sah keine wissentliche Schädigungsabsicht und auch keinen Vorteil für seinen Mandanten, wenngleich er selbst "keine sinnvolle Erklärung" zum Motiv anbieten konnte.

Motiv: "Stattdessen Wurstsemmeln essen oder schlafen"

Richter Manfred Hohenecker verwies darauf, dass schon der bedingte Vorsatz reiche und 100 unbescholtene Bürger, die zum Zeitpunkt ihrer angeblichen Verwaltungsübertretung etwa bereits im Flugzeug saßen, damit "Zores" hatten. Das einzige Motiv, das er sich vorstellen konnte, wäre, dass der Beschuldigte mit zum Beispiel fünf Mandaten um 7.05 Uhr seinen "Arbeitsnachweis" erbracht und für den Rest des Tages auf einem Autobahnparkplatz Wurstsemmeln essen oder schlafen konnte, stellte der Richter "überspitzt ausgedrückt" in den Raum.

"Soll aus Polizeidienst entfernt werden" - Job los?

Die Rechtfertigung des Angeklagten, sein Hirn habe ausgesetzt, war Hohenecker zu wenig. Er stellte auch eine "Privathatz" auf Linksfahrer in den Raum: "Sind Sie selbst ein Raser? Was ärgert Sie so daran, wenn einer nicht rechts fährt? Sie sind als Polizist nicht länger tragbar", betonte Hohenecker in seiner Begründung unter Hinweis auf eine - "selten zu erlebende" - einschlägige Vorverurteilung.

Die Delikte habe der Beamte noch in der Probezeit begangen und sei daher "haarscharf" an einer unbedingten Verurteilung vorbeigeschrammt. Das Gericht glaube nicht an die Selbstreinigungskraft der Polizei und vertraue nicht auf die Disziplinargewalt des Innenministeriums, sondern halte es für richtig, dass der Mann aus dem Polizeidienst entfernt werde.

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