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Polizist gab Frau nicht die Hand - nun muss er zahlen

Statt seiner Kollegin die Hand zu geben, verbeugte sich ein muslimischer Beamter mit der Hand auf dem Herzen. Nun wird er dafür bestraft.

Heute Redaktion
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Laut dem zuständigen Polizeipräsidium in Koblenz hat sich der Polizist schriftlich verpflichtet, Frauen künftig die Hand zu schütteln. (Symbolbild)
Laut dem zuständigen Polizeipräsidium in Koblenz hat sich der Polizist schriftlich verpflichtet, Frauen künftig die Hand zu schütteln. (Symbolbild)
Bild: picturedesk.com

Bei seiner Beförderungsfeier im Mai 2017 hat ein Polizist einer Kollegin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert. Laut dem Innenministerium des deutschen Bundeslands Rheinland-Pfalz verbeugte er sich stattdessen mit der Hand auf dem Herzen. Das hat für den muslimischen Polizisten aus Montabaur nun ein Nachspiel: Er muss eine Geldbusse von 1000 Euro zahlen.

Schriftlich verpflichtet

Der Fall sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen. Von einer Entlassung aus dem Polizeidienst sah das Bundesland ab. In einer Mitteilung vom Freitag schreibt das Polizeipräsidium Koblenz, weil der Beamte bislang weder straf- noch disziplinarrechtlich vorbelastet gewesen sei, könnte er nur entlassen werden, wenn er an seiner bisherigen Haltung festhielte. Doch der Beamte habe sich schriftlich verpflichtet, Frauen künftig nicht mehr den Handschlag zu verweigern.

Er habe eine Erklärung unterschrieben, wonach er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne und Frauen ohne Ausnahme und Vorbehalte als gleichberechtigt ansehe, so das zuständige Polizeipräsidium. In der Mitteilung heißt es: "Bei einem Verstoß gegen seine Dienst- und Treuepflichten hat er mit der Entfernung aus dem Dienst zu rechnen." (qll)